Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

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Smartphone Garantie?

Ich habe einen Mobilfunk-Vertrag bei Mobilcom-Debitel, wo ich auch gleich ein Smartphone mit Ratenzahlung dazu genommen habe.

Im März nächsten Jahres wird der Mobilfunkvertrag gekündigt und dort ist dann auch die letzte Rate für's Smartphone an sich fällig. Also es ist noch nicht abbezahlt.

Allerdings fängt es so langsam an zu "schwächeln" und frage mich, was und ob ich da überhaupt Rechte habe. Es wird nach einer Stunde (ohne Pause) sehr heiß (Akku) und es zeigt sich permanent ein leicht schattiger "gräulicher" Strich der sich in der Mitte des Displays von oben nach unten zieht. Ist nicht extrem doll, fällt aber schon auf; vorallem bei weißen Hintergründen.

Es wäre schon blöd wenn ich dennoch den vollen Betrag weiter zahle...Allerdings hätte ich eh den vollen Betrag (beim Direktkauf) bezahlen müssen, egal in welchem Zustand das Gerät jetzt wäre.

Würdet ihr dabei einfach mal Mobilcom Debitel kontaktieren, oder es einfach sein lassen?

Hat jemand Erfahrungen damit und was wurde euch gut geschrieben? Musstet ihr z.B. gar nicht mehr weiter abbezahlen, wurde das Smartphone euch ersetzt, musstet ihr aufgrunddessen einfach nur weniger bezahlen als vorher?

Ich weiß, dass ich mich durch meinen Vertrag durch wuseln kann...Das tue ich auch gerade. Aber ich möchte einfach mal eure Erfahrungen und euer Wissen darüber erfahren und was ihr machen würdet. Mehr nicht :-)

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