Es geht um eine Hausratsversicherung und Privathaftpflicht. Versicherungsbeginn am 14.8.2009, Vertragslaufzeit bis zum 1. 9. 2010. Ich bin umgezogen und habe eine kleinere Wohnung, habe auch eine Rückerstattung bekommen vom 9. 6. - 1. 9. 2010. Jetzt steht auf dem Nachtrag zum Versicherungsschein: Änderungsbeginn 9. 6. 2010, Versicherungsablauf 1. 9. 2011. Kann ich die Versicherung tatsächlich erst zum nächsten Jahr kündigen?
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