verstorbener ausländischer Vater - Halbwaisenrente?

Hallo , ich habe ein relativ komplexes Probelm.

Und zwar , ist mein Vater welcher in Frankreich gelebt hatte vor ca. 10 Jahren verstorben. Dieser war zu ca. 80% behindert (Epilepsie oder etwas ähnliches - oder irgendeine Einschränkung).

Da mein Vater und meine Mutter niemals verheiratet waren , und auch keinen Kontakt mehr über Jahre hatten , haben mein Bruder und ich Niemals etwas vom Erbe erhalten (nicht einmal einen Pflichtteil etc.) was jedoch auch egal ist. Das eigentliche Problem ist , dass wir (mein Bruder und Ich) seit über 10 Jahren keine Halbwaisenrente erhalten , wir sind jedoch beide erwachsen und schon mit 3 und 5 Jahren aus Frankreich nach Deutschland gezogen.

Heute habe ich bei der deutschen Rentenversicherung angerufen und nachgefragt ob man noch eine Halbwaisenrente beantragen könne.

Die Antwort darauf war , dass keine Halbwaisen rente gezahlt werde , da der Vater nicht in die Deutschen Rentenversicherung eingezahlt habe.

Meine Mutter sagte mir jedoch dass sie damals , als er verstorben war , ein Dokument beantragt hatte , welches für einen Ausländischen Verstorbenen Elternteil war , welche besagte , dass man trotzdem ein Recht von 50€ (damaliger Stand) auf halbwaisenrente habe.

Ich habe um ehrlich zu sein keine Ahnung wo ich mich melden kann bzw sollte , und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt hier eine Halbwaisenrente zu erhalten.

LG rhazox

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Hundehaftpflicht Versicherung zahlt Schaden nicht, auch nach 2x Widerspruch. Wer weiß Rat?

Durch Krankheit (Krankenhaus und Reha) betreute mein Sohn wochenlang meinen Hund. In dieser Zeit besuchte er einen Freund und blieb dort über Nacht, weil er sehr weit weg wohnt.

Leider zerkratzte mein Hund dort einen Schrank.

Nun zu meinem Problem: Ich schrieb der Hundehaftpflichtversicherung (bin schon viele Jahre dort), dass ich meinen Hund wegen gesundheitlicher Probleme bei diesem Freund untergebracht hatte und der Hund an diesem Tag einen Schrank zerkratzte. Vorher hatte ich bei der Versicherung angerufen und gefragt wie ich den Schaden melden solle. Dort sagte man mir ich solle nur den Geschädigten, wann es passiert ist und wie es passiert ist, schriftlich mitteilen.

Die Versicherung lehnt eine Schadensregulierung ab, mit der Begründung, dass der Freund der Betreuuer und Hüter des Hundes gewesen wäre und es wäre dann sein eigener Schaden.

Ich legte direkt Widerspruch ein und schilderte für Sachlage noch einmal ganz genau, nämlich dass mein Sohn während meiner Krankheit der Betreuuer war und dass mein Hund dort mit meinem Sohn über Nacht untergebracht war, weil eine Heimreise zu weit war (Hin- und Zurück über 600km). Ich schrieb, dass es eine Vermutung seitens der Versicherung wäre, der Freund wäre der Betreuuer und dass ich nie geschrieben habe, er wäre es gewesen.

Daraufhin lehnte die Versicherung die Regulierung erneut ab, mit dem Hinweis, ich habe erst nach der Ablehnung ergänzende Angaben gemacht und beruft sich auf die Eindeutigkeit meines ersten Schreibens. Meine ergänzenden Angaben würden nicht überzeugen.

Ich habe dann nochmals Widerspruch auf dieses Schreiben eingelegt und erklärte, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen und dass mein Sohn und nicht der Freund der Betreuuer war. Außerdem würde ich wohl kaum den Hund so weit weg für einen Tag unterbringen.

Leider kam nur wieder eine Ablehnung, mit der Begründung, dass nur das erste Schreiben zugrunde gelegt wird. Weiß jemand Rat? Ich habe schon 2x widersprochen und alles richtig gestellt, aber davon will die Versicherung nichts hören ( klar, sie will Geld sparen).

Gibt es noch eine Chance, dass der Schaden reguliert wird? Kennt sich jemand aus?

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