Auszahlung Vergleichssumme durch Versicherung nach Gebäudeschaden an Eigentümer oder Nießbrauchsinhaber des Hauses?

Verzwickt!?!

Wir hatten letztes Jahr einen großen Brandschaden im Haus, vom Versicherer bescheinigte Schadensumme ca. 190 000 Euro. Nachdem nun bereits verschiedene Grundsanierungen erfolgt u. vom Gebäudeversicherer bezahlt wurden, bot uns heute die Versichung einen Vergleich über die Restsumme (ca. 52 000,-) an. Dieses Summe wurde als "frei verwendbar" ausgelobt, lt. Schadenregulierer erfolgt keine weitere Prüfung hinsichtlich der Verwendung.

Wir wollen das auch so machen, aber...

Ich bin im Grundbuch (und erbvertraglich) als Besitzer des Hauses eingetragen

(Haus gehörte meiner verstorbenen Mutter),

mein Vater (als Witwer) genießt ein erbvertragliches Nießbrauchsrecht, d.h. alle Mieteinnahmen gehen auf ihn, natürlich auch unbeschränktes Wohnrecht.

Er hat im Gegenzug die erbvertragliche Pflicht zur laufenden Unterhaltung des Hauses. Mein Bruder behauptet nun, dass die o.g. Vergleichssumme mir gar nicht zustehe,

sondern nur meinem Vater (Hintergrund wohl: wir sind beide hälftig als Erben seines beweglichen Vermögens eingesetzt). Ich argumentiere dagegen, dass

die o.g. Summe nicht in Verbindung mit dem genanntem Nießbrauchsrecht steht, sondern den nur den  Eigentümer (also mich) zusteht.

(Der Versicherungsvertrag des Gebäudes läuft namentlich auch auf mich). Mein Vater selbst kann keine Stellungnahme dazu geben (Demenz), ich habe eine Betreuungsvollmacht.

Danke für Ihre Antworten!

Versicherung, Recht
Sturz im Bereich einer Autowaschanlage? Kann ich eine Entschädigung verlangen ?

Sturz im Bereich einer Autowaschanlage? Kann ich eine Entschädigung/Schmerzensgeld ? 1000,00 Euro verlangen ? Aussicht beim Gericht ?

Sturz im Bereich der SB-Waschanlage, am 03.12.2016 gegen 16:15 Uhr.

Auf dem Weg zwischen PKW und Bezahlautomat war auf die doppelte Stolperkante, durch den beschädigten Parkbegrenzer sogar dreifache Stolperfalle nicht hingewiesen.

Durch die Abbruchkante an dem Parkbegrenzer verbliebenen Mörtelresten, loses Gesteinl, bin ich ausgerutscht, ins Stolpern geraten und auf den dahinterliegenden scharfkantigen Randstein gestürzt.

Infolge des Sturzes war ich vom 04.12.2016 bis 10.12.2016 in stationärer Behandlung im Krankenhaus  und musste mich in der Folge nochmals im Krankenhaus behandeln lassen.

Nach dem Aufprall und Quetschtrauma des rechten Unterschenkels mit operativer Hämatomausräumung war noch ein Lymphödem zu behandeln.

Beweis: Arztbericht

Ich habe immer noch Beschwerden, muss Schmerzmittet einnehmen und befinde mich in ärztlicher Behandlung.

Mit großem Erstaunen stellte ich fest, dass nach meinem Sturz eine umfassende Umgestaltung des Sturzbereiches stattgefunden hat. Auch der defekte runde Begrezungsstein wurde ausgebessert.

Die Tatsache, dass nach dem Unfall eine Umgestaltung statt fand, spricht für die Gefährlichkeit der ursprünglichen Ausführung.

Beweis: Fotos vorhanden

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