Auto in die Werkstatt zum Bremsen wechseln - plötzlich ist die Steuerkette gesprungen - Motorschaden, wer Haftet?

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen. Also ich habe mir vor ca. 3 Jahren einen Peugeot 207 cc gekauft. Baujahr 2007, KM 105.000. Nach einem Jahr fing der Spaß an, die Kontrolleuchte leuchtete und im Bordcomputer waren auf einmal Fehler ohne Ende. Bin dann zu einer freien Werkstatt gefahren, die mir dann für ca. 1.000 € neue Zylinder, Motorspülung, Ölfilter, Ölwechsel, vorne Bremsen und und und fertig gemacht haben. Damals ist dann raus gekommen, dass der wo ich das Auto gekauft hat beim letzten Öl wechsel, falsches Öl verwendet hat.

Jetzt habe ich vor drei Wochen mein Auto in eine freie Werkstatt gebracht um die hinteren Bremsklötze zu wechseln. Dabei wurde dann aber noch die Scheiben, Radlager und und und getauscht weil das wohl auch alles defekt war. Kosten um die 960 €. Dann ruft mich der Meister an und sagt, das Auto würde nicht mehr anspringen (einfach so, evtl Batterie oder Wegfahrsperre..) Er hätte den Wagen in die Werkstatt geschoben um schonmal die Bremsen zu machen und wollte danach nach dem Motor gucken. Er hat dann den Wagen in eine weitere Werkstatt gebracht, die aber nicht das passende Werkzeug hatte und deswegen steht der Wagen jetzt in der dritten Werkstatt und die sagen, die Steuerkette übergesprungen ist, und das ein folge Schaden von dem falschen Öl von vor vier Jahren ist. Man könnte die zwar austauschen, würde aber auch 1.000 € kosten und ich habe keine Garantie das mein Auto danach wieder läuft. Der Mann aus der ersten Werkstatt hat mir geraten, kein Geld mehr in das Auto zu stecken, will natürlich auch noch 1.000 € für die Bremsen und hat mir vorgeschlagen das Auto an einen polnischen Händler zu verkaufen.

Ich habe auch gestern mit einem anderen Autohaus telefoniert und die meinten so aus dem Bauchgefühl würden die auch kein Geld mehr in den Wagen stecken, aber ich sollte besser den Wagen als Anzahlung für einen neuen nehmen, oder an einen Händler meiner Wahl verkaufen.

Natürlich werde ich den Wagen nicht nach Polen verscherbeln, aber im Allgemeinen fühle ich mich vollkommen hintergangen und über den Tisch gezogen!

Kennt sich eventuell jemand mit sowas aus und könnte mir einen Rat geben? Bin echt am Ende und weiß nicht wo vorne und hinten ist, wer was zahlen muss und so weiter...

Zur Info: Ich bin Autorechtsschutzversichert.

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Wer haftet für einen fremdverschuldeten Wasserschaden an meinem Laminat?

Guten Tag,

letzten Donnerstag entstand mir ein Wasserschaden durch die Mieterin über mir. Das Rückschlagventil ihres Geschirrspülers war defekt, sodass das Wasser durch meine Küchendecke tropfte. Da ich von der Spätschicht kam und das Ganze schon mehrere Stunden auf mein Laminat getropft sein muss (es war ein großes Rinnsal, welches dank der offenen Wohnküche von der Küche bis unter die Couch gelaufen ist), ist das Laminat an einigen Stellen aufgequollen. Durch den Trocknungsservice wurde mir empfohlen den Schaden meiner Hausratversicherung zu melden. Allerdings will mir nicht so ganz in den Kopf weshalb meine Versicherung für einen Schaden am Laminat aufkommen soll, der durch den Mieter über mir verursacht wurde. Die Zimmerdecke (neu tapezieren und malern) wird wohl von der Gebäudeversicherung übernommen, das Laminat und die dafür anfallenden Umstände (ca. 4 Wochen Auszug aus der Wohnung (Übergangswohnung o. Ä.), Möbelauslagerung (Küche und Wohnzimmer), Material und Arbeitslohn) soll aber meine Hausratversicherung zahlen? Ist dafür nicht die Haftpflichtversicherung der Mieterin über mir zuständig? Da ich so gar keine Erfahrung in derlei Angelegenheiten habe, weiß ich nun nicht wirklich, wie ich mich verhalten soll bzw. an wen ich mich wenden und etwaige Ansprüche geltend machen soll. Am Montag findet ein Temin mit dem Trocknungsservice, dem Maler- und Bodenleger und einem Gutachter statt, bei dem der Schaden noch einmal festgehalten werden soll (unter anderem Aufbohrung des Laminats, um festzustellen, ob sich Feuchtigkeit darunter gesammelt hat). Mich überfordert die Ganze Situation ein wenig.. ich hoffe Sie können ein wenig Licht in mein "Dunkel" bringen.

Vielen Dank im Voraus!

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Allianz übernimmt nicht Anwaltkosten Aufhebungsvertrag ?

Ich muss jetzt 2tes Mal Anwaltkosten selbst tragen weil Allianz es nicht übernehmen will. Bin beim Allianz seit 8J Rechtsschutz versichert.Zweites mal sollte ich mich an Anwalt wenden wegen der Firmentumstruktuirung und Aufhebungsvertrages. Vor ca 6 Monaten wo die Firma wo ich gearbeitet hatte gesplittet wurde, habe ich massive gesundheitliche Probleme bekommen.Ich habe auch ein gesundheitlicher Attest und Schreiben vom Arzt, dass er mir vor lange Zeit empfohlen hatte andere Stelle zu suchen.Deutsch ist nicht meine Mutterrache deswegen musste ich ein Anwalt wegen dem Aufhebungsvertrages engagieren, den ich jetzt Paar Tausend EU zahlen muss weil Allianz wieder Anwalt kosten nicht übernehmen will.(( Außerdem habe ich vor dem Arbeitsamt trotz Attest eine Sperre bekam. Gott sei Dank, dass ich in einem Monat einen neuen Job gefunden hab ))...Aber finde es ist echt Unrecht - ich bin aus IT Bereich wo man nicht 40 St. die Woche nach dem Vertrag arbeitet sonst 60-70 und sehr oft Sa,So.. auch aus dem Urlaub - das alles wird nicht bezahlt + Stress ohne Ende.Man arbeitet wie ein Pferd, zahlt vernünftig Steuer,GEZ und andere gesetzliche Kram ... und dann wenn man in solche Situation landet, wird man von allen Seiten einfach abgezockt und bekommt keine Hilfe von der Versicherung...Was kann man überhaupt in solche Situationen unternehmen? An wen kann ich mich wenden, wer wirklich helfen kann? ((

Besten Dank im Voraus!

PS> Anwaltkosten Berechnung (ohne Gericht) Beispiel

Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 2.000,00 €. Ihr Arbeitgeber will das Arbeitsverhältnis beenden, er stellt eine Kündigung in Aussicht oder hat eine Kündigung schon ausgesprochen. Um ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden so soll mit dem Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gegebenenfalls die Zahlung einer Abfindung verhandelt werden. Es wird korrespondiert und telefonisch verhandelt. Schließlich wird ein Vertrag abgeschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis beendet wird und eine Abfindung von 10.000,00 € gezahlt wird.

So sieht die Gebührenrechnung aus:

Gegenstandswert: 3 Bruttomonatsgehälter = 6.000,00 €

Geschäftsgebühr (1,3): 460,20 €
Einigungsgebühr (1,5): 531,00 €
Auslagenpauschale: 20,00 €
Umsatzsteuer 19 %: 183,62 €
Gesamt: 1.203,33 €

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Versicherung, Aufhebungsvertrag, Allianz

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