Ich muss jetzt 2tes Mal Anwaltkosten selbst tragen weil Allianz es nicht übernehmen will. Bin beim Allianz seit 8J Rechtsschutz versichert.Zweites mal sollte ich mich an Anwalt wenden wegen der Firmentumstruktuirung und Aufhebungsvertrages. Vor ca 6 Monaten wo die Firma wo ich gearbeitet hatte gesplittet wurde, habe ich massive gesundheitliche Probleme bekommen.Ich habe auch ein gesundheitlicher Attest und Schreiben vom Arzt, dass er mir vor lange Zeit empfohlen hatte andere Stelle zu suchen.Deutsch ist nicht meine Mutterrache deswegen musste ich ein Anwalt wegen dem Aufhebungsvertrages engagieren, den ich jetzt Paar Tausend EU zahlen muss weil Allianz wieder Anwalt kosten nicht übernehmen will.(( Außerdem habe ich vor dem Arbeitsamt trotz Attest eine Sperre bekam. Gott sei Dank, dass ich in einem Monat einen neuen Job gefunden hab ))...Aber finde es ist echt Unrecht - ich bin aus IT Bereich wo man nicht 40 St. die Woche nach dem Vertrag arbeitet sonst 60-70 und sehr oft Sa,So.. auch aus dem Urlaub - das alles wird nicht bezahlt + Stress ohne Ende.Man arbeitet wie ein Pferd, zahlt vernünftig Steuer,GEZ und andere gesetzliche Kram ... und dann wenn man in solche Situation landet, wird man von allen Seiten einfach abgezockt und bekommt keine Hilfe von der Versicherung...Was kann man überhaupt in solche Situationen unternehmen? An wen kann ich mich wenden, wer wirklich helfen kann? ((

Besten Dank im Voraus!

PS> Anwaltkosten Berechnung (ohne Gericht) Beispiel

Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 2.000,00 €. Ihr Arbeitgeber will das Arbeitsverhältnis beenden, er stellt eine Kündigung in Aussicht oder hat eine Kündigung schon ausgesprochen. Um ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden so soll mit dem Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gegebenenfalls die Zahlung einer Abfindung verhandelt werden. Es wird korrespondiert und telefonisch verhandelt. Schließlich wird ein Vertrag abgeschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis beendet wird und eine Abfindung von 10.000,00 € gezahlt wird.

So sieht die Gebührenrechnung aus:

Gegenstandswert: 3 Bruttomonatsgehälter = 6.000,00 €

Geschäftsgebühr (1,3): 460,20 €
Einigungsgebühr (1,5): 531,00 €
Auslagenpauschale: 20,00 €
Umsatzsteuer 19 %: 183,62 €
Gesamt: 1.203,33 €