Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

Guten Tag,

Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".

Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.

Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.

Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.

Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.

Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?

Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.

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Kann der Vermieter nach zusage per E-Mail doch die Wohnung anderweitig vermieten??

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein gewaltiges Problem. Wir haben uns am 22.02. eine Wohnung angeschaut, die wir gerne mieten wollen. Am Tag der Besichtigung hatten wir den Vermieter mitgeteilt, dass wir die Wohnung unbedingt haben wollen. Am Tag nach der Besichtigung hat der Vermieter alle relevante Unterlagen (Gehaltsnachweise, Bankauskunft, Schufa usw.) von uns erhalten dabei haben wir unsere Interesse noch einmal untermauert. Nach mehre Telefonate haben wir am 27.02. per E-Mail folgende Nachricht vom Vermieter erhalten: 

Sehr geehrter Herr ...

Hiermit bestätigen wir Ihnen gerne, dass Sie die Wohnung in der ....weg 9 zum 01.04. mieten können. Den Mietvertrag senden wir Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin haben wir uns noch einmal mit der jetzige Mieter getroffen um das ein oder andere abzusprechen, da die uns diese vorgehensweise bei der Besichtigungstermin vorgeschlagen wurde. Am Freitag den 01.03. haben wir vom Vermieter den Mietvertrag in zweifacher Ausführung erhalten (noch nicht von ihm unterschieben, jedoch mit alle Eckdaten ausgefüllt.) Diese haben wir dann unterschrieben und ihm zugesendet. 

Am Montag 04.03. rief uns der Vermieter nun an und teilte uns mit, dass die Wohnung doch nicht zu vermieten wäre, weil er nun beabsichtigt dies zu verkaufen. kurz darauf hieß es dann, dass die Wohnung an jemand anderem vermieten wird.

Was jetzt davon wahr ist, kann ich leider nicht sagen, Fakt ist jedoch, dass wir unbedingt zum 01.04. die Wohnung brauchen, da wir jetzt zum 01.04. unsere Wohnung abgeben müssen. Außerdem haben wir andere Wohnungen die wir bekommen könnten abgesagt da die zusagen bereits schriftlich per Mail für die Wohnung uns vorlag. 

Jetzt ist meine Frage, ob der Vermieter einfach sowas machen kann? Ist seine zusage per E-Mail nicht verbindlich? kann ich dagegen rechtlich angehen und auf die zusage zum 01.04. bestehen? Hat es überhaupt Erfolgschancen, die Wohnung doch noch zubekommen? Es sei noch erwähnt, dass wir eine fünfköpfige Familie (drei kleine Kinder) sind und keine Möglichkeit habe, jetzt irgendwo anders unterzukommen. 

Bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe und Antworten 

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Nachbars Hund weckt mich morgens durch Gejaule/Gebelle, was habe ich für Möglichkeiten?

Ich werde schon die ganze Woche lang jeden morgen vom Nachbarshund kurz nach 05:00 Uhr durch Gebelle und Gejaule geweckt.

Das war schon mal vor 2-3 Wochen so, dass er jeden morgen so früh angefangen hat zu bellen und jaulen. . Ich merke langsam wie das schlaucht, ich bin müde und kann auf der Arbeit kaum die Augen offen halten. Ich bin fix und fertig und will mir das nicht länger bieten lassen.

Das komische ist: ich wohne an einer doch ganz gut befahrenen Straße und schlafe deshalb auch mit Ohrenstöpsel. Die Autos die da lang fahren stören mich überhaupt nicht, aber vom Hund werde ich wach.

Vorab sollte ich erwähnen, dass ich den Nachbar noch nicht darauf angesprochen habe, weil ich doch echt Angst vor ihm habe.Was man durch die Wände so mitbekommt, ist doch recht fragwürdig und es liegt die Vermutung nahe, dass er auch Drogen konsumiert. Ich weiß es natürlich nicht mit Sicherheit, doch trotzdem ist er mir nicht geheuer.

Es war auch schon mal jemand bei ihm und hat sich beschwert und das hat nichts gebracht.

Meine Frage: was kann ich in so einer Situation tun? Ich werde mich definitiv bei der Vermieterin beschweren, da der Nachbarn auch anderweitig negativ auffällt.

Ich meine die Polizei kann ich ja nicht rufen, was sollen die denn schon machen wenn der Nachbar nicht zu Hause ist. Das Ordnungsamt vielleicht? Oder muss ich warten und mich darauf verlassen, dass die Vermieterin etwas unternimmt?

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