Moin zusammen,
Habe letztens einen interessanten Artikel gelesen, der mir aber nicht ganz schlüssig ist...
Zur Verwendung von Blaulicht an einem Fahrzeug schreibt § 38 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendes vor:
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Zur Frage: Heißt das im Klartext, das ich bei einem Unfall ein Blaulicht aufs Dach packen und anschalten könnte um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen ?
Ihr könnt gerne Abstimmen oder einfach zurückschreiben ;)