Darf man eigene verkehtshütchen aufstellen?
Oder muss das angemeldet werden? Es nervt das die einfahrt immer zugeparkt wird trotz schild
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Deepdiver/1444748416_nmmslarge.jpg?v=1444748416000)
Du selber darfst das nicht.
Das ist ein Eingriff in den Straßenverkehr.
Du kannst aber das Ordnungsamt darüber informieren.
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Wenn die Parkplätze mit deinem Kennzeichen versehen sind und NUR du dort parken darfst, kannst du diesen mit einer Parksperre sichern. Hütchen werden weggesetzt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Userhm/1655720035053_nmmslarge__254_196_299_299_c1f8989bcf7b2d070793d4a24998be74.jpg?v=1655720035000)
Verkehrshütchen darfst du aufstellen- auf deinem Grundstück.
Verkehrshütchen darfst DU NICHT aufstellen auf öffentlichen Strassen und Wegen.
Eine GENEHMIGUNG wirst du NICHT bekommen, da es lediglich eine Belästigung/Behinderung darstellt- kein Gefahrenbereich.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie siehts mit parkplätzen aus die personenbezogen sind
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
die gibt es nur in besonderen stadteilen - historischer städte - , oder für benachteitigte !
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Wenn du ein "G" auf dem Behindertenausweis hast, solltest du eine Parkbucht beanspruchen können- personenbezogen werden die gegen "Bares" auch offiziell ausgestellt- wird dieser dann blockiert, ist dem Inhaber dieser Parkplätze überlassen, das zu ändern.Anruf beim Ordnungsamt, Abschleppen lassen, Kosten auslegen u d privatrechtlich wieder einzuklagen....Aber Absperren mit Hütchen oder Ketten-ISNICH.Das wäre ein privater Eingriff in " Obrigkeitstrechte"
Wie siehts mit parkplätzen aus die personenbezogen sind