Kleinanzeigen Käufer droht mit einem Anwalt?

Hallo,

Ich bin leider etwas ratlos und möchte gerne eine Frage stellen, vielleicht kann Sie mir jemand beantworten.

Wir haben Felgen verkauft mit Schäden also Sie sind gebraucht es ging erstmals nur um die Felgen da wir Privatverkäufer sind, waren natürlich die alten Reifen noch drauf, hab in die Anzeige geschrieben das die Felgen auf Sommer und Winterreifen gefahren werden können. Und das eben gerade aktuell noch Winterreifen drauf sind.

Wir sind also nicht direkt auf die Reifen eingegangen. Es ging ja schließlich auch nur um die Felgen. Auf jeden fall schrieb mir der Anbieter das er Sie gerne über eine Spedition abholen lassen würde, hat auch geklappt, hat sich aber nicht weiter über die Felgen oder gar über die Reifen informiert bei uns.
Auf jeden fall droht er uns jetzt mit einem Anwalt, weil er anscheinend die Felgen so fahren wollte mit Reifen. Obwohl es nicht um die Reifen ging, er stellt fest, das die ja gefahren also gebraucht waren und kein Profil mehr haben. Und deswegen droht er uns jetzt mit einem Anwalt.

Da er anscheinend von einem komplett neuen Satz Felgen mit Reifen ausgegangen ist was wir aber so nicht angeboten haben.

Es liegt also an einem, ich würde es Kommunikation Fehler handeln ? Ich kann es auf jeden fall nicht normal mit Ihm klären. Wenn wir gewerbliche Anbieter wären und wir die Felgen von den Reifen abmontieren könnten, hätten wir es getan aber wir sind leider keine Profis und auch nur „Privatverkäufer“.

Was würdet Ihr jetzt an unserer Stelle tun ?

Ich bedanke mich schon mal für die Zeit und hoffentlich nette und hilfreiche Antworten :)

Onlineverkauf, Verkauf
Wer ist für die erneuten Portokosten zuständig, wenn am Empfangsort das Paket nicht in die Packstation passt und zurückgesandt wird?

Es wurde ein größeres Konvolut an Elektronik bei Kleinanzeigen an Selbstabholer inseriert.

Ein Interessent fragte an, ob es ausnahmsweise auch an die Packstation geschickt werden könne und Käufer/Verkäufer einigten sich darauf.

Versandkosten betrugen ca. 10,50€.

Nun ist im Sendungsstaus zu sehen, dass das Paket zurück kommt mit der Meldung dass die "Sendung nicht den Versandbedingungen entspricht"

Was genau damit gemeint ist, ist aktuell noch unklar, da der Verkäufer es noch nicht wieder in Empfang nehmen konnte (erst heute).

Der Verkäufer hatte bisher nichts an Packstationen versendet und weiß nicht, dass es dort Limits für die Größe eines Paketes gibt.

Es handelte sich jedoch um ein Quaderförmiges Paket, das die Abmessungen des größten Packstation Faches (70x60x40 cm) eigentlich nicht überschreiten sollte. Der teure Versand kam nur wegen des Gewichts von 5,5 kg zustande, von den Abmessungen hätte wohl auch die nächst kleinere Portogruppe gepasst.

Nun tauschen sich Käufer und Verkäufer gerade aus, wie man das mit dem erneuten Versand managen will und der Käufer schlug vor, die Versandkosten zu teilen.

Die Ware hatte einen Verkaufspreis von 20€. Der Käufer wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Paket "riesig ist".

Der Käufer wollte es dann an die Packstation gesandt bekommen.

Frage:

Ist das eine faire Einigung oder

Hätte der Käufer, der regelmäßig die Packstation nutzt, nachfragen müssen, was "riesig" bedeutet, um sicherzustellen, dass es da hinein passt?

Oder ist der Versender verantwortlich dafür, dass sein Paket in eine Packstationen passt?

Der Käufer möchte den erneuten Versand wieder mit Postnummer versendet bekommen, diesmal an eine Filiale.

Empfänger muss sicherstellen, dass es in die Packstation passt 83%
Beide sollten sich das teilen 17%
Absender muss sich über Packstation Maße informieren 0%
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