Staatsanwaltschaft wegen ebay?

10 Antworten

Offensichtlich hat dich die andere Person wegen Betrugs (§ 263 StGB) angezeigt. Wenn der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorliegt, dann hat sie Ermittlungen anzustellen.

In Fällen wie deinem ist allerdings eine Art "Vorermittlung" durchzuführen, da zuerst herausgefunden werden muss, ob nach dem Sachverhalt, den der Anzeigeerstatter bei der Polizei angegeben (bzw. behauptet) hat, überhaupt eine Straftat vorliegt.

In deinem Fall kam die Staatsanwaltschaft wohl zu dem Schluss, dass offensichtlich keine Straftat deinerseits vorliegt. Juristisch ausgedrückt lag kein "Anfangsverdacht" im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO gegen dich vor. Somit wird gegen dich gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren eröffnet bzw. durchgeführt. Das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen dich war also zuende, bevor es richtig angefangen hat.

Auf dich kommt jetzt also gar nichts mehr zu, jedenfalls nicht strafrechtlich. Gegen dich wird nicht ermittelt. Das einzige, was dir noch passieren könnte, wäre eine Klage des Käufers gegen dich auf Übereignung und Übergabe der Ware. Die würde jedoch wohl kaum etwas bringen; wenn der Käufer daher einigermaßen intelligent oder zumindest gut beraten ist, lässt er das sein.


derdrache1 
Beitragsersteller
 01.02.2017, 13:29

Ok danke für die Info

Wenn der Wortlaut wie oben beschrieben dann passiert gar nichts:

In dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 10.1.17
folgende Entscheidung getroffen von einem Ermittlungsverfahren wird
gemäß §152 Abs. 2 StPo abgesehen.

Das Verfahren wurde eingestellt.


Bitte jetzt nicht ausrasten. Bleib ruhig.

Es hätte ja auch schlimmer kommen können..

"von einem Ermittlungsverfahren wird gemäß §152 Abs. 2 stpo abgesehen"

Der Statsanwalt will nicht ermitteln. Das verfahren wird eingestellt.

verdammte Axt.. nochmal Glück gehabt. Bitte sende demnächst besser nur noch versichert.. und wernn ein Käufer das nicht will, dann verkauf es ihm nihct.

Ich hab schon öfter die Erfahrung gemacht,d ass Leute einfach mal behaupten "kam nicht an",w eil sie Ware und Kohle haben wollen. Sprich: sie sind die Betrüger.

Woher ich das weiss? Nun, ich sage ja: ich versende nie unversichert. peinlich also,w enn ich den beleg habe, dort gesagt wird. Wurde zugestellt.

Und die Person erstmal das Gegenteil behauptet.. um dann zu sagen, ach,e s ist doch jetzt angekommen. M-hmmmm.

Hatte ich so und ähnlich 3x.

Deshalb.. nur versichert.

Du hast jetzt Schwein gehabt. Demnächst sicher Dich lieber ab.


melman86c  01.02.2017, 13:50

Das Versandrisiko trägt der Käufer.

derdrache1 
Beitragsersteller
 01.02.2017, 13:18

Danke für die Info

da kommt erst mal nichts mehr weil die staatsanwaltschaft da nicht ermittelt.

der käufer kann jetzt einen anwalt beauftragen und auf seine kosten ein gerichtsverfahren führen. er muss die kosten erst  al selber tragen und aknn sie von dir nur zurückfordern wenn er im gerichtsverfahren gewinnt und du verurteilt wirsr.

das ist aber nicht zu erwarten

du hast doch den text gelesen, es wird von einem Ermittlungsverfahren abgesehen, also wir gegen dich nicht ermittelt