Staatsanwaltschaft wegen ebay?
Also hier noch mal September 2016 habe ich für 25 Euro gebrauchte Schuhe verkauft die habe ich als Päckchen abgeschickt dieses Päckchen soll nie gekommen sein Die Person meldete sich bei mir allerdings nur mit beleidigungen ich habe sie dann blockiert für das abschicken des Päckchen habe ich noch eine Rechnung es ist aber nicht versichert also wurde mit Briefmarke abgeschickt
Heute Januar 2017 kam Post von der Staatsanwaltschaft drinnen steht
Ermittlungsverfahren gegen sie wegen Betruges
In dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 10.1.17 folgende Entscheidung getroffen von einem Ermittlungsverfahren wird gemäß §152 Abs. 2 stpo abgesehen
Bin schon strafmündig aber keine 16 Jahre alt weiß jmd was da auf mich zukommt
10 Antworten
Offensichtlich hat dich die andere Person wegen Betrugs (§ 263 StGB) angezeigt. Wenn der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorliegt, dann hat sie Ermittlungen anzustellen.
In Fällen wie deinem ist allerdings eine Art "Vorermittlung" durchzuführen, da zuerst herausgefunden werden muss, ob nach dem Sachverhalt, den der Anzeigeerstatter bei der Polizei angegeben (bzw. behauptet) hat, überhaupt eine Straftat vorliegt.
In deinem Fall kam die Staatsanwaltschaft wohl zu dem Schluss, dass offensichtlich keine Straftat deinerseits vorliegt. Juristisch ausgedrückt lag kein "Anfangsverdacht" im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO gegen dich vor. Somit wird gegen dich gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren eröffnet bzw. durchgeführt. Das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen dich war also zuende, bevor es richtig angefangen hat.
Auf dich kommt jetzt also gar nichts mehr zu, jedenfalls nicht strafrechtlich. Gegen dich wird nicht ermittelt. Das einzige, was dir noch passieren könnte, wäre eine Klage des Käufers gegen dich auf Übereignung und Übergabe der Ware. Die würde jedoch wohl kaum etwas bringen; wenn der Käufer daher einigermaßen intelligent oder zumindest gut beraten ist, lässt er das sein.
Wenn der Wortlaut wie oben beschrieben dann passiert gar nichts:
In dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 10.1.17
folgende Entscheidung getroffen von einem Ermittlungsverfahren wird
gemäß §152 Abs. 2 StPo abgesehen.
Das Verfahren wurde eingestellt.
Bitte jetzt nicht ausrasten. Bleib ruhig.
Es hätte ja auch schlimmer kommen können..
"von einem Ermittlungsverfahren wird gemäß §152 Abs. 2 stpo abgesehen"
Der Statsanwalt will nicht ermitteln. Das verfahren wird eingestellt.
verdammte Axt.. nochmal Glück gehabt. Bitte sende demnächst besser nur noch versichert.. und wernn ein Käufer das nicht will, dann verkauf es ihm nihct.
Ich hab schon öfter die Erfahrung gemacht,d ass Leute einfach mal behaupten "kam nicht an",w eil sie Ware und Kohle haben wollen. Sprich: sie sind die Betrüger.
Woher ich das weiss? Nun, ich sage ja: ich versende nie unversichert. peinlich also,w enn ich den beleg habe, dort gesagt wird. Wurde zugestellt.
Und die Person erstmal das Gegenteil behauptet.. um dann zu sagen, ach,e s ist doch jetzt angekommen. M-hmmmm.
Hatte ich so und ähnlich 3x.
Deshalb.. nur versichert.
Du hast jetzt Schwein gehabt. Demnächst sicher Dich lieber ab.
da kommt erst mal nichts mehr weil die staatsanwaltschaft da nicht ermittelt.
der käufer kann jetzt einen anwalt beauftragen und auf seine kosten ein gerichtsverfahren führen. er muss die kosten erst al selber tragen und aknn sie von dir nur zurückfordern wenn er im gerichtsverfahren gewinnt und du verurteilt wirsr.
das ist aber nicht zu erwarten
du hast doch den text gelesen, es wird von einem Ermittlungsverfahren abgesehen, also wir gegen dich nicht ermittelt