Ich mache im Moment die Jugendleitung in einem Verein, allerdings möchte ich nun aus dem Verein austreten und somit auch von dem Amt zurücktreten. Die Satzung des Vereines sieht vor das dass amt alle 2 Jahre neu zur Wahl steht. Nun ist ein Mitglied der Meinung das diese 2 Jahre bindend wären.
Jetzt habe ich aber in einigen Websites über Verreinsrecht gelesen dass der Satzung des Vereines einen Rücktritt weder ausschließen noch beschränken darf. In meinem Fall würde auch keine Unzeit vorliegen.
Kann mich einer von euch nun darüber aufklären ob ich nun zurücktreten darf oder nicht und wie so ein Rücktritt formell auszusehen hat?