Kündigung Mitgliedschaft und Genossenschaftswohnung nach Tod des Ehepartners?

Mein Mann meine Kinder und ich haben 1988 einen Nutzungsvertrag einer Genossenschaftswohnung abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt waren wir auch schon Verheiratet. Im Vertrag steht " Nutzungsvertrag wird mit den Mitgliedern.......geschlossen" es stehen beide ehepartner im Vertrag auch in Anschreiben von der Genossenschaft stehen wir beide im Adressfeld und in der Ansprach. Denoch wurde die Mitgliedschaft 2007 auf meine Mann deklariert. Nun ist mein Mann Ende Juli gestorben, die sterbeurkunde ist der genossenschaft anfang august eingegangen. Weiterhin wurde mit der genossenschaft telefonisch vereinbart das wir gern bereit sind das haus wegen der Größe zu verlassen wenn die genossenschaft für mich und meinen Sohn jeweil eine geeignete Wohnung im tausch aufzeigt. Die genossenschaft hat eine wohnung für mich allerdings erst im März und für meinen sohn wurde noch keine geeignete wohnung aufgezeigt. Einen erbschein wollte ich mir morgen besorgen durch die trauer, regelung beerdigung, weihnachten usw war es mir noch nicht eher möglich. am 02 Dezember ist uns nun die Kündigung der Mitgliedschaft ausgesprochen wurden. daraufhin habe ich widerspruch eingelegt da sie meiner meinung nicht fristgerecht eingegangen ist. Im Antwortschreiben 19.12 widerrum wird darauf hingewiesen das die mitgliedschaft der erben nur bis zum ende des geschäftsjahres gilt in dem der erbfall eingetreten ist und automatisch gekündigt wird. in dem selben schreiben vom 19.12.wird mir (mein sohn lebt noch mit im Haus ist aber nicht im nutzungsvertrag eingetragen da er damals noch ein baby war) nun auch der nutzungsvertrag zum 28.01.17 gekündigt. Im nutzungsvertrag steht eine zweiwöchige Kündigungsfrist das ist doch aber nicht rechtens oder?

Wie sieht die Rechtssprechung in dem Fall aus und ist ein weiterer widerspruch angebracht bzw welche fachrichtung von Anwalt sollte ich aufsuchen. ich bin auch inder gewerkschaft kann die auch helfen

Mietrecht, Genossenschaft, Vereinsrecht
Vorstandsmitglied aus Verein ausschliessen?

Ich habe folgendes Problem:

Wir sind ein nicht rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein. In unserem Vorstand macht der Schatzmeister zum Leidwesen vom Rest seiner Kollegen und den Mitgliedern regelmäßig seit geraumer Zeit Mist. Besonders im alkoholisierten Zustand beschimpft und bepöbelt er den Restvorstand, andere Mitglieder und streut/verbreitet Gerüchte an der Theke unseres Vereinsheims. Darüber hinaus verschweigt er uns Auskünfte über seinen Kompetenzbereich und hält uns somit wichtige Informationen vor. Wir haben als Vorstand mehrfach mit ihm direkt und persönlich gesprochen, dass wir dies nicht akzeptieren und sein Verhalten verurteilen. Er gelobt stets Besserung - das geht 2 Wochen gut und dann geschieht das Gleiche in grün. Der Vorstand ist sich einig, dass er die Zusammenarbeit so schnell wie möglich beenden möchte.

Die Satzung sagt hierzu:

§5 Beendigung der Mitgliedschaft 2. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von einer Mehrheit der anwesenden Mitglieder von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat; wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen. Von der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen. Gegen den Ausschließungsbeschluss der Mitgliederversammlung steht dem Mitglied kein Recht der Berufung zu. ---- Wir haben vor, ihn aufgrund vorliegender Tatsachen nach §5 aus dem Verein auszuschließen. Wie können wir das konkret machen und wie sieht das wasserdicht aus? Per Vorstandsbeschluss möchten wir ihn also ausschliessen und per Einschreiben hierüber inkl. Gründe informieren. Ein Recht auf schriftliche Stellungnahme mit Fristsetzung von 7 Tagen wird eingeräumt. Muss er dann sofort sämtliche Unterlagen abgeben? (Und die Kasse!) Muss über diesen Vorstandsbeschluss die Mitgliederversammlung zusätzlich entscheiden?

Sehr kompliziert. :-)

BGB, Vereinsrecht
Wann muss das Protokoll einer JHV fertig, unterschrieben und zur Einsicht bereit sein?

Hallo, vor ca. 5 Wochen hatten wir eine ordentliche JHV. Auf der hat es mächtig geknallt, was extreme Veränderungen im Vorstand zufolge hatte. Schriftführer und Säcklmeister haben gekündigt und sind mit sofortiger Wirkung zurück getreten und der Vize wurde noch auf der JHV aufgrund eines im Vorfeld nicht angemeldeten Antrages einiger Mitglieder vom 1. Vorsitzenden des Amtes enthoben (was ja reich rechtlich nicht geht) und die Sitzung sofort geschlossen, ohne dass jemand noch Stellung zu irgendwas nehmen konnte/durfte. Wir wissen, dass diese JHV eigentlich in der Form nicht offiziell sein kann. Seit der JHV warten wir nun darauf, dass das Protokoll vom 1. Vorsitzenden unterschrieben wird. Er hatte einen vorab Entwurf bekommen, hat darin rumgepfuscht und den zurückgetretenen Schriftführer dazu genötigt dieses zu unterschreiben. Vor einer Woche dann wurde innerhalb von 48 Std eine ausserordentliche MV zur Neuwahl des Vorstandes einberufen (per WhatsApp und FB), wo einige Mitglieder überhaupt keine Einladung bekommen haben, weil sie in den entsprechenden Gruppen nicht mehr Mitglied sind. Der Vorstand wurde also neu gewählt und angeblich würde der alte Vorstand jetzt auch aus dem Vereinsregister gestrichen. Aber wie kann das gehen ohne korrektes Protokoll? Wir haben bereits mehrfach um eine Ausführung bzw Einsicht in dieses Protokoll gebeten, was uns bis heute verweigert wurde. Wann muss so ein Protokoll fertig sein? Und kann das angefochten werden aufgrund der vielen Formfehler während und nach der JHV? Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt. Vielen Dank im Vorfeld.

Vereinsrecht

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