Ein gemeinnütziger Feuerwehrverein laut AO mit dem Zweck der "Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophe- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung" kann ja Spendenbescheinigungen ausstellen (diese Vordrucke). Aber darf er das zum Beispiel, wenn z.B. Gutscheine für eine Tombola gespendet werden oder Geldmittel für ein Feuerwehrfest oder dergleichen?
Wenn jemand jetzt aber so etwas spendet und es ist nicht erlaubt, so einen Spendenbeleg auszustellen, kann man dann einfach eine Quittung ausstellen, damit der Gegenüber etwas in der Hand hat und man selbst in den Unterlagen quasi einen Beleg über die Spende (wenn z.B. Barspende)?