(Versuchte) Unfallflucht, welche Strafe erwartet mich?

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert, ich bin bei Nacht in eine enge Seitenstraße abgebogen, auf halber Strecke kam mir ein Auto entgegen, also bin ich rückwärts gefahren. Dabei habe ich leicht einen am Ende der Straße parkendes Auto touchiert (leichter Schaden am Kotflügel). Dies habe ich gar nicht wahrgenommen, bin dann rechts ran gefahren, ausgestiegen und habe mit meiner Taschenlampe vom Handy das Auto angeschaut, mir ist kein Schaden aufgefallen, auch nicht an meinem eigenen Auto. Ich wusste nicht was ich machen sollte, da ich keinen Schaden wahrgenommen habe, also bin ich weggefahren. Ich habe einen Parkplatz gesucht und bin einmal um den Block gefahren, als ich dann wieder an derselben Stelle angekommen bin, hat ein Mann an meine Scheibe geklopft und meinte er wäre der Fahrer des Autos, welches mir entgegengekommen ist und ich hätte doch das am Straßenrand stehende Auto angefahren, daraufhin hat er die Polizei verständigt. Diese hat mir gesagt, dass ich nun Angeklagter in einem Strafverfahren wegen (zumindest) versuchter Unfallflucht bin. Die Polizei hat dann die beiden Autos nach Schäden abgesucht und nach längerem suchen den kleinen Schaden am Kotflügel des parkenden Autos gefunden. Hinzu kommt, dass das geschädigte Fahrzeug im absoluten Halte- / Parkverbot geparkt hat und damit die Fahrbahn noch weiter verengt hat. Normalerweise hätte das Auto auch abgeschleppt werden müssen, die Polizei hat dies lediglich als Ordnungswidrigkeit gesehen und ein "Knöllchen" an den Scheibenwischer gehängt.

Nun ist meine Frage was auf mich zukommt? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie gesagt, habe ich keinen Schaden am Fahrzeug wahrgenommen. Ich bin ja ausgestiegen und habe nachgeschaut und ich bin nicht geflüchtet, sondern war zugegen für die Unfallaufnahme.

Vielen Dank!

Beste Grüße

Unfall, Recht, Führerschein, Unfallflucht, Gesetz, BGB, Gesetzeslage, Strafe, Auto und Motorrad
Unfall car spotting bin ich schuld?

Ich war heute mal wieder auf einer Brücke über einer Autobahn (öffentliche Straßen aber so gut wie kein Verkehr) beim car spotten.
Kamera aufgebaut und Ausschau nach teuren und seltenen Schlitten gehalten.

Nach gewisser Zeit bildete sich in eine der Fahrtrichtungen ein leichter Stau und die Fahrzeuge bremsten alle ab.

Es wurde stärker gebremst und Plötzlich schaffte es ein BMW nicht rechtzeitig zu bremsen und fuhr auf das Stauende auf. Die dahinter fahrenden Fahrzeuge konnten ausweichen und abbremsen sodass im Unfall *nur* 3 Fahrzeuge verwickelt waren.

Ich machte mich auf den Weg und fuhr auf die Autobahn auf, ich stand darauffolgend auch im Stau. An der Unfallstelle habe ich dann angehalten und mit der Polizei gesprochen. Habe ihnen die Sachlage erklärt, was ich auf der Brücke gemacht habe und mich als Zeuge gemeldet.

Nun meinte aber der unfallverursacher der aufgefahren ist dass ich der unfallverursacher sei da ich den Verkehr angeblich abgelenkt habe. Er meinte er dachte es wird geblitzt oder Abstand gemessen und wurde dadurch abgelenkt.

jetzt bin ich sehr schockiert und frage mich ob das denn sein kann dass ich dafür schuldig gemacht werde. Immerhin habe ich nichts von der Brücke geworfen sondern lediglich meine Fotos gemacht was auch nicht verboten ist.

die Straße ist ebenfalls wie gesagt öffentlich und somit nicht verboten. Ich bin über keine Absperrungen geklettert o.ä. Einfach nur an der Brücke die Bilder.

Meldet euch mal falls ihr euch auskennt.

danke und Lg

Auto, Unfall, Brücke, Recht, Autobahn, Straßenverkehrsordnung, Auffahrunfall, Schuldfrage, Carspotting, Auto und Motorrad
Wenn man jemanden Stürzen sieht und er am boden bewusstlos liegt für wenige Minuten und am Kopf blutet direkt Krankenwagen rufen?

Ich hatte neulich ein Ereignis da ist ein älterer Herr vor mir gestürzt. er lag dann da und ich bin direkt hin, er war nicht ansprechbar konnte nicht reagieren auf meine Frage ob er einen Krankenwagen brauch ob er ansprechbar ist usw.. also rief ich direkt den Krankenwagen und an der Hotline fragten die dann direkt ob "tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit besteht" dann sagte ich ja.

10min später war noch immer kein Krankenwagen da, der Herr richtete sich wieder auf und war wieder ansprechbar, spielte alles runter und meinte alles ist ok Krankenwagen ist nicht nötig.. wischte sich das Blut weg und meinte passt schon alles.. ich meinte dann : ich hab schon den Krankenwagen gerufen der soll unbedingt mal gucken ob wirklich alles ok ist

er meinte dann im ansprechbaren zustand: nene das ist nicht nötig: ich meinte ich hab schon angerufen.. er : na gut

als der Krankenwagen dann kam guckten die sich den Herren an und fragten auch direkt ob aus seiner Sicht eine Notwendigkeit für einen Notdiensteinsatz bestand und mein Gewissen wurde immer schlechter. Hab ich jetzt richtig gehandelt?

Ich durfte dann gehen und der Herr wurde im Krankenwagen nochmal genauer untersucht. Aber irgendwie irritierten mich die ganzen Fragen ob das wirklich alles notwendig sei, er war ja immerhin nicht ansprechbar und blutete am Kopf. Für mich war das ein klarer Krankenwagenanruf, alternativ hätt ich ja nur daneben stehen können und warten oder wegfahren :D

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