Mofa fährt auf dem Radweg als Geisterfahrer. Es kommt zum Unfall. Wie stehen meine Chancen vor einem deutschen Gericht?

Bin Österreicher und hatte in der BRD einen Unfall mit einem Mofa auf dem Radweg. Nachdem ich bei diesem Unfall erheblich verletzt wurde und die Versicherung nicht mehr als 60% des Schadens bezahlen will, stehe ich kurz vor der Klage. Sachverhalt: Ich fahre mit dem Rennrad rechts auf einen gemeinsamen Rad und Gehweg auf. Dieser ist 3 Meter breit. Es ist entlang der B 20 nur dieser eine Rad und Gehweg. Der Radweg führt entlang der B 20 zwischen Feldkirchen und Hausmoning, Bayern. Meine Sicht nach vorne beträgt rund 25 Meter, anschließend folgt eine leichte Linkskurve. Meine Geschwindigkeit beträgt lediglich 26,14 km/h. Aus dieser Kurve kommt mir plötzlich eine Mofa Fahrer auf meiner Seite entgegen. Dieser hat offensichtlich die Kurve, aus seiner Sicht eine Links/Rechtskurve, geschnitten. Ich hoffte dass der Mofa Fahrer noch nach rechts auf seine Seite fährt. Hat er nicht getan. Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden musste ich noch weiter nach rechts und stürzte dadurch in den angrenzenden Acker. Schulter, Schlüsselbein gebrochen. Der Mofa Fahrer kam rund 15-20 Meter hinter mir zum stehen. Auf die Frage warum er nicht zur Seite gefahren ist: "Tut mir leid ich habe dich nicht gesehen". Ich wüsste nicht wie ich diesen Unfall hätte vermeiden können und sehe auch keine Teilschuld. Wie stehen meine Chancen vor einem deutschen Gericht.

Fahrrad, Unfall, Recht, Verkehrsrecht
Zahlung erfolgt ohne anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle?

Hallo Leute. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ich mir dem Oberarm und den Ellenbogen gebrochen habe, zudem gibt es einen Nervenschaden des kleinen und Ringfingers. In einer Not-OP wurde mir eine Metallplatte eingesetzt, die nach 9 Monaten wieder entfernt werden muss.

Mein Anwalt stellte nun natürlich auf meine Bitte Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Schuldfrage ist geklärt und ich bin zur Zeit immer noch in Behandlung, mein Unfall war am 01.07.2015..

Mein Anwalt redete von einem Schmerzensgeldvorschuss, da er meinte, dass ich die volle Summe erst gezahlt bekomme, wenn die Behandlung komplett abgeschlossen ist.

Nun zur eigentlichen Frage :

Die gegnerische Versicherung hat mir "2034,48€" überwiesen mit dem Verwendungszweck

"Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle "

Was bedeutet dieser Satz genau? Ist es nur ein Vorschuss? Werden noch weitere Zahlungen folgen ?

Mein anwalt hatte das Schmerzensgeld bei 8000€ angesetzt. Der Termin bei ihm ist leider erst nächste Woche, und da ich neugierig bin, hoffe ich, dass jemand sich hier mit diesem Thema auskennt und mir erklären kann, was dies im Klartext bedeutet. Ich oder mein Anwalt haben nie eine Abfindung unterschrieben.

Schadensersatz, Unfall, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Unfallversicherung

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