Ist es zulässig einen PKW gleichzeitig sowohl mit Benzin als auch mit Autogas zu betreiben?
Mal angenommen, man könne es technisch so hinbekommen, dass ein Fahrzeug zugleich mit Benzin und mit Gas zusammen fahren kann. Ist dies gesetzlich erlaubt, den Motor so zu betreiben?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Ich danke Euch im Voraus.