Trinkgeld nach Kündigung?

Ich arbeite seit mehreren Monaten in der Gastronomie, habe nun aber eine Kündigung erhalten. Jedoch steht mein Trinkgeld aus, steht es mir zu ?

Erläuterung:

wenn wir eine Börse haben geben wir zur Abrechnung einen gewissen Prozentsatz unseres Trinkgeldes ab, welches aus dem Umsatz unserer Börse berechnet wird. Bsp. wenn ich 100€ Trinkgeld habe und in meiner Börse 1700€ Umsatz muss ich 3,5% abgeben das wären 59,50€.

dieses Geld wird zusammen geschmissen.

wenn wir jedoch nicht Kellnern und an der Theke stehen bekommen wir so genannte Thekenstunden entweder für sehr gute Leistungen ganze also bei 8 Stunden Arbeitszeit 8 Theken Stunden oder bei normaler Leistung halbe Thekenstunden. Diese werden mit auf den täglichen Stundenzettel notiert. Am 01. und am 16. jeden Monats gibt es eine Übersicht auf der alle Mitarbeiter stehen, die jeweiligen Thekenstunden und der Betrag, welcher raus kommt. Diesen müssen wir dann unterschreiben und bekommen unser letztes Trinkgeld.

Ich hatte am 01. und 02. Mai frei ( am 01. wurde das Trinkgeld aufgeteilt ) und war danach krank worauf später meiner Kündigung folge, somit liegt mein letztes Trinkgeld noch im Tresor auf Arbeit. Heute wollte meine Chefin dieses Jedoch nicht aushändigen. Steht ihr das zu oder muss dir sie mir das Trinkgeld welches ich verdient habe auszahlen ?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Trinkgeld, Recht, Arbeitsrecht, Gastronomie, Kellner, Gastronomierecht, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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