Wie ist die Rechtslage bei einem Tierschutzvertrag, Vorbesitzerin will den Hund einfach zurück?

Hallo zusammen.

Wir haben im Februar ´16 einen rumänischen Straßenhund aufgenommen. Die Vorbesitzerin ist nach eigener Aussage Mitglied in einem Tierschutzverein (den sie namentlich nicht benannt hat). Den Hund hat sie uns jedoch privat überlassen.

Sprich sie hat ihn uns gegen einen "Schutzvertrag für Tiere", eine nach ihrer Aussage ausgedruckte Vorlage aus dem Internet übergeben. Eine Quellenangabe ist auf dem Dokument nicht zu finden.

Sowohl mündlich als auch auf dem Vertrag wurde zugesichert das Tier sei gesund. Am Folgetag stellte sich beim Tierarzt aber anderes heraus. So weit so gut. Wir haben ihn behandeln lassen.

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250 Euro vereinbart. Fünfzig Euro haben wir direkt bezahlt. Den Rest hat sie handschriftlich am Rand des Vertrages "aufgekritzelt". Da steht nur, Rest zahlbar in 2 Raten. Nicht wann, nicht wie und auch nicht von mir abgezeichnet.

Nun zu den Problemen: Laut ihrer Aussage sei der Hund 2-fach gechipt. Einmal deutsch, einmal rumänisch. Dies ist nicht der Fall. Der Hund hat nur einen rumänischen Chip.

Als unser Versicherungsmakler zwecks Hundehaftpflicht da war, gab es einen Vorfalll, bei dem leider der Anzug unseres Maklers dran glauben musste. Unser Hund hatte uns beschützen wollen. :) Nachdem wir die Besitzerin auf die derzeitige Versicherung ansprachen, bekamen wir als Antwort: der Hund gehört euch das ginge sie nichts mehr an. Beim Vertragsgespräch hieß es allerdings, bis zur völligen Zahlung sei der Hund IHR Eigentum! Sichtlich enttäuscht von der forschen Aussage studierten wir nun den Vertrag. Hierin ist lediglich festgelegt, dass bei schlechter Haltung der Hund wieder zurück geholt werden könne. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht geregelt. Um genau zu sein ist darin überhaupt nichts geregelt. Es ist ein zweiseitiges äußerst schwammiges Dokument. Über Rechte und Pflichten beider seiten steht da nicht viel.

Also wurde der Hund von uns bei der Stadt angemeldet, versichert, ein neuer Heimtierausweis ausgestellt und er bei Tasso registriert. Rein rechtlich müsste der Hund also uns gehören oder sehe ich das falsch? Wir haben keinesfalls vor uns herum zu streiten, aber die Dame macht es uns nicht leicht.

Nachdem sie sich Wochenlang nicht gerührt hat, als wir wie gewünscht Fotos und Infos zum Zustand des Hundes geschickt haben, kam jetzt nur: wenn sie das Geld nicht bekommt holt sie den Hund wieder ab!

Ähm Hallo?`Es wird weder gefragt wie es dem Tier geht, noch wie und wohin überhaupt gezahlt werden soll. Die Dame machte beim Treffen schon einen eher geldorientierten und ungepflegten Eindruck. Der Hund ist mittlerweile Gesund und ein Teil der Familie. Wie sollen wir uns verhalten? Mittlerweile denken wir das die Dame auch nichts mit Tierschutz am Hut hat, sondern eher Geld machen will.

Kann sie den Hund zurück fordern? Ist ein handgeschriebener Randvermerk über zu zahlendes Geld von ihr überhaupt rechtswirksam?

Hund, Recht, Tierschutz, Eigentum, Vertragsrecht, Anzahlung, Schutzgebühr
Ich hab mich zum Spenden breitschlagen lassen..wie komme ich da wieder raus?

Hallo liebe Leute, ich habe mich hier angemeldet, um euch in einer Rechtssache um Rat zu fragen...Das hier wird ein etwas längerer Text...

Es geht um folgendes:

Heute morgen war ich Einkaufen im Supermarkt und am Eingang standen Leute, die Werbung für einen Tierschutzverein gemacht haben.

Und da ich nun mal auch ein Herz für Tiere habe, habe ich mich breitschlagen lassen und mich dazu hinreißen lassen, einen "Förderantrag" zu unterschreiben**. Ich habe auch meine Wohndaten angegeben und unterschrieben. Allerdings habe ich dem Mann am Stand nicht meine Bankdaten herausgegeben. Das mache ich nicht so gerne. Als ich zu Hause war, habe ich es mir nun doch anders überlegt und mich gegen die Spende entschieden. Dummerweise habe ich ja aber den Vertrag unterschrieben...

Hier der Wortlaut des Vertrages:

"[...] Ja, [...] ich möchte die gemeinnützigen Ziele des Vereins unterstützen und werde Fördermitglied oder Pate für ein Jahr. Meine Mitgleidschaft kann drei Monate vor ablauf schriftlich gekündigt werden, sonst verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. [...]

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige [...] Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [...] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Vertrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen."

Wie gesagt habe ich meine Bankdaten nicht herausgegeben, aber bereits unterschrieben.

Dann habe ich eine Mail an den Verein geschrieben, dass ich Ihnen meine Bankverbindung nicht geben werde und daher nichts zahlen werde. Falls das ein Problem sein sollte, solle man sich bei mir melden (Adresse haben sie ja).

Zählt das quasi als Kündigung des Vertrags? Oder muss ich irgendetwas beachten? Dürfen die mir eine Rechnung schicken über den "Gesamtjahresbetrag"? Oder muss ich gar nichts zahlen? Oder soll ich mal da anrufen und das klären? Ich glaube aber nicht, dass ich da wen über das Wochenende erreiche...

Ich bin dankbar für eure Antworten...

Finanzen, Geld, Verein, Recht, Tierschutz, Lastschrift, Spende

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