Waschbären fangen und töten?

Geht folgender Sachverhalt mit dem Tierschutzgesetzt konform, gerade was die letztendlich Tötung von Waschbären angeht:

Vermieter X beauftragt einen ausgebildeten und ortsansässigen Jäger der Lebendfallen für Waschbären auf dem Grundstück des Vermieters aufstellt. Nachdem bereits mehrmals Waschbären gefangen wurden, werden diese wiederum aus der Falle in einen Sack „gelockt“ bzw. gescheucht. Nachdem der Waschbär in einem blickdichten Sack ist, werden die Waschbären mit einem Knüppel bzw. einer Eisenstange erschlagen.

Meine Frage: Ist eine solche Art und Weise sich der Waschbären zu entledigen im Sinne des Tierschutzgesetztes zu vereinbaren? Meiner Meinung nach nicht! Da:

  1. Mehrfach von Mietern (Zwei Mietparteien die die Art der Tötung bestätigen können) beobachtet und natürlich gehört wurde, wie die Waschbären quietschende Geräusche von sich gaben
  2. der Jäger mit Sicherheit bei einen Sack, welcher blickdicht ist, nicht auf Anhieb „tödlich“ trifft und damit das Tier unnötig Qualen aussetzt.

Wie bereits erwähnt, gibt es zwei unabhängige Mietparteien auf diesem Grundstück, die diese Aussage bestätigen. Natürlich könnte man jetzt annehmen, dass der Jäger weiß was er da tut und sich an das Tierschutzgesetz bzw. Bundesjagdgesetz/Jagdrecht hält. Da mein Empfinden nicht zwangsweise mit dem rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes bzw. der Länder übereinstimmen muss, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir eine rechtlich, auf gesetzliche Rahmenbedingungen fußende Aussage geben könnten, ob so eine Vorgehen, wie ich es oben beschrieben habe, legitim ist oder eine Kontakt geben können der mir weiterhilft. Im Endeffekt habe ich die Absicht den Vermieter auf die Art und Weise der Tötung anzusprechen. Dies möchte ich aber natürlich nur tun, wenn ich weiß, dass diese Art und Weise der Tötung belegbar rechtwidrig ist. Mir ist des Weiteren durchaus bewusst, dass der Vermieter auf seinen Grund und Boden Fallen aufstellen darf, wenn die vorhanden Wildtiere auf deren Grund und Boden unerwünscht sind bzw. nachweislich Schaden anrichtet.

Bitte keine Aussagen alla: "Das ist ja schecklich" oder "Was ein Bastard". Das hilft mir in keiner Art und Weise weiter. Ich benötige Aussagen die Hand und Fuß haben.

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir in irgendeiner Art weiterhelfen könnt.

Gesetz, Tierschutz, fallen, Jagdrecht
Wie können wir unsere Hunde aus dem Tierheim zurückholen?

An alle Tierfreunde, wir haben vor 2,5 Jahren aus dem Tierheim Bad Kreuznach 2 Hündinnen aus sehr schlechter Haltung übernommen und 2 Jahre mit viel Gedult und Einfühlungsvermögen gebraucht um den beiden total verpeilten Mäusen wieder Vertrauen zu den Menschen zu geben. Nun wurde eine von beiden ubgewollt trächtig und bekam vor 4 Tagen einen toten Welpen da ich Schichtarbeite und mein Mann mit einer ausgeprägten Beckenvenenthrombose sowie beidseitiger Lungenembolie im Krankenhaus war konnte keiner von uns bei der Geburt dabeisein. Am Freitag waren wir in der Praxis von Frau Dr. Saxler in Idar- Oberstein trafen dor aber nur ihre Vertretung Frau Dr. Köster an, diese machte ein U-Schall und maß Fieber mit dem Ergebnis das die Hündin 40 Grad Fieber hatte und außerdem noch 2 tote Welpen im Bauch welche dringend herausmüßten! Doch obwohl die Praxis mit allem möglichem modernem Equipment ausgestattet ist und auf der Homepage damit geworben wird das alle OP`s gemacht werden wollte Frau Dr. Kösterdie erforderliche OP mit der BegründungSie wäre alleine obwohl eine Tierarzthelferin anwesend war nicht durchführen und wir sollten 1 Stunde bis zur nächsten Tierklinik fahren! Wir also nochmal zurück und wollten in der Klinik anrufen da mein Mann aus verschidenen Gesundheitlichen Problemen nicht mehr arbeiten kann und ich auf Mindestlohn arbeite wollten wir im Vorfeld eine Ratenzahlung vereinbaren bekamen aber nur den AB mit der Aufforderung ab 16 Uhr wieder anzurufen. Die Frau Dr. hatte es sich allerdings in den Kopf gesetzt ihren Willen zubekommen und rief ständig bei uns an um zu erfahren wiso wir nicht das machten was sie sagte und meinte dann wir sollten unseren Haustierarzt kontaktieren um die Hündin einzuschläfern,sie gäbe uns bis 18 Uhr Zeit für eine Rückmeldung das war um 15 Uhr. Wir wollten einen tierarzt in der Nähe finder der den Eingriff direkt durchführt um der Maus weiteren Stress durch eine lange Autofahrt zu ersparen. Um 16.15 stand 2 Mitglieder des Tierheims Bad Kreuznach vor unserer Tür und nahmen uns beide Hündinnen weg, drohten mit einer Anzeige und Beschwerten sich über die kosten die nun kommen würden, dann meinten sie wir könnten die beiden Einklagen.Für meinen Mann und mich sind die beiden wie Kinder sie merkten wenn es uns nicht gut ging und forderten ihre Streicheleinheiten die sie immer bekamen. Was können wir tun um unsere beiden Mäuse wiederzubekommen???? BITTE HELFT UNS!!!!!!

Hund, Tierschutz
Wie können wir unseren Hund zurückholen?

Vor ca. 2 Monaten kam beim Tierschutz eine anonyme Anzeige gegen uns ein. Diese lautete dass unser Hund ständig bellt und den ganzen Tag und die ganze Nacht im Zwinger gehalten wird(was nicht stimmt der Hund wurde Tag und Nacht rausgelassen). Der Tierschutz fand immer neue Gründe "gegen uns" wie zum Beispiel dass wir nicht genug Kontakt mit dem Hund haben oder das mit dem Hund nicht spazieren gegangen wird. Unseren Hund 8 Monate alten schäferhund haben wir aus schlechten Verhältnissen geholt und mussten ihm alles beibringen. Also auf Kommandos hören oder an die Leine gewöhnen. Im Beschluss der Tierschutzverbandes steht der Vorwurf Tierquälerei! Deswegen wurde unser Hund uns weggenommen! Wir haben bereits von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet dieser forderte einen kompletten Protokoll und Begründungen wieso gegen uns ein Vorwurf liegt. Dieses Protokoll hat der Anwalt vom Tierschutzverband nicht erhalten. Dennoch wurde der Hund mit Begleitung eines Polizisten uns weggenommen. Der Polizist hat meinem Vater aber leise gesagt dass die das eigentlich nicht dürfen solange ein Anwalt eingeschaltet ist. Dennoch hat er nichts gemacht und ließ den Hund vom Tierschutz uns wegnehmen. Wir haben Fotos und Videos wie die ganze Familie mit dem Hund spielt und wie mit ihm gassi gegangen wird. Der Hund ist gepflegt hat immer etwas zu essen und zu trinken und hat einen riesen großen Garten wo auch lauter Spielzeuge zB Bälle von ihm rumliegen zum spielen. Meine Frage wäre was können wir tun um unseren Hund zurückzuholen? Ist das in euren Augen Tierquälerei wie im Beschluss geschrieben? Hatte jemand von euch eine ähnliche Situation? PS der Hund wurde früher in einer kleinen Zimmerwohnung gehalten deswegen haben wir ihn zu uns geholt. Er ist noch sehr stürmisch und wild weil alles für ihn neu ist. Aber der Tierschutzverein meint der Hund würde keine Zeit mit uns verbringen und würde ständig im Zwinger gehalten.

Tiere, Hund, Tierschutz, Tierquälerei, zurückholen
Wer haftet für den Hund und ist dieser Vermittlungsvertrag gültig?

Hallo, ich habe folgendes anliegen:

Mein Cousin und sein bester Freund sind zusammen gezogen und haben sich einen 9Jahre alten Schäferhund aus dem Tierheim ausgeschaut. Dieser Hund ist sehr schwierig, Ängstlich und nicht mehr der fitteste. Beide sind mit Hunden aufgewachsen und haben sich trotz allem nach einigen Wochen Kennenlernphase für diesen Hund entschieden. Sie wollten mit dem kauf noch einen Monat warten, bis die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind und der Hund seine Eingewöhnungszeit nicht im stressigen Umzug und Menschentrouble verbringen muss. Das Tierheim jedoch, sagte darauf, dass er schon ein Jahr im Tierheim leben würde und eingeschläfert werden müsste, wenn er nicht noch diesen Monat vermittelt werden würde. Meines wissens nach, ist dies bei gesunden Tieren in Deutschland verboten!!! Die beiden haben darauf reagiert und den Hund sofort mitgenommen, ohne dass irgendjemand sich mal die Wohnung angeschaut hat, ob überhaupt genug Platz ist für einen großen Hund. Zudem wurden die Personalausweise nicht kontrolliert und alle angaben einfach mündlich übernommen. Es kann doch nicht sein, dass ein Tierheim so unverantwortungsbewusst handelt. Ist ein solcher Vertrag gültig??

Zudem ist jetzt auch noch was passiert. Der Hund hat ein 14jähriges Mädchen gebissen. Sie wollte spielen und er hat es falsch verstanden, fühlte sich vermutlich bedrängt. Wer haftet in diesem Fall? Der Biss ist an dem ersten Tag passiert, wo der Hund umgezogen ist. Natürlich exestiert eine versicherung für den Hund. Aber von seiten des Tierheims kann das doch nicht rechtens gelaufen sein. Muss man nicht sowas wie einen Eignungstest machen, bevor man einen schwierigen Hund vermittelt bekommt?

Hund, Versicherung, Tierheim, Tierschutz, tiervermittlung

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