Nachbar wegen Tierquälerei anzeigen?

Hi!

Ich kümmere mich seit 2008 um ein Streunerchen namens Julchen. Sie wurde vom Tierschutz kastriert und galt als nicht vermittelbar weil viel zu scheu. Da sie sich drinnen gar nicht wohl fühlt und auch nicht sauber ist, habe ich ihr vor Jahren draußen eine kleine isolierte Hütte am Ende unseres Grundstücks (Eigentümer, nicht Mieter) hingestellt. Vor einigen Jahren war ich da noch Mieterin, habe die Wohnung dann aber gekauft. Nun ist es so, dass es eine Partei (altes Ehepaar) in diesem Haus gibt, die die Katze (und mich und meine zwei Wohnungskatzen) unglaublich hasst. Sie hat im Winter Schnee in die Kiste gepackt (kann ich nicht beweisen, weiß ich aber). Sie bewirft die Katze mit Steinen, ging mit einer Eisenstange zum Häuschen und eine Nachbarin hat auch beobachtet, wie sie mit einem Besen hinter ihr her war. Julchen hat wahnsinnige Angst vor dieser Frau. Leider würden die anderen Nachbarn das nicht bezeugen, da sie selbst keinen Ärger mit dieser Person möchten. UND vergesst es, reden ist da nicht! In der Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung steht jetzt der Tagesordnungspunkt "Entfernung des Katzenhäuschens". Die Situation ist mittlerweile so, dass Julchen regelrecht aus dem Häuschen gemobbt wurde. Ich weiß nicht, ob sie nachts manchmal noch rein geht. Aber ich würde ihr trotzdem gerne die Möglichkeit bieten, so lange sie noch da ist. Ansonsten gibt es leider keine geschützen Plätze um unser Haus bzw. in der Nähe. Was meint Ihr denn? Kennt sich einer von Euch aus? Ich habe übrigens auch eine Rechtsschutzversicherung, in der ich gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft angehen könnte. Aber ich finde es ist eigentlich so ein Kinderkram. Nur traurig für die Kleine. Sie hat sonst echt keine Lobby und die anderen Nachbarn sind alle nicht so Katzen- bzw. Tierlieb. Aber sie haben kein Problem mit ihr. Ich frage mich auch, ob ich sie wegen Tierquälerei anzeigen könnte, habe aber leider nur diese "inaktiven" Zeugen...

Katze, Recht, Tierquälerei, Eigentumswohnung
Spinne verhungert, nicht die typische Todeshaltung?

Ich bitte zu beachten das ich folgende Situation nicht unterstützt habe, bitte erspart euch Kommentare mich als Tierquäler darzustellen!

Mein Bruder hat mir eben gezeigt das er eine Spinne gefangen hatte in einem Glas, diese dann aber in diesem hat verenden lassen. Nun ist der anblick recht bizarr da die Spinne nicht die typische Haltung (zusammengeklappte Beine) hat.

Es können doch logischerweise nur 2 Todesfolgen möglich sein:

  1. Verhungern (evtl. Verdursten?) Er hat keine Nahrung (Insekten, etc.) hinein. Ebenfalls kein Wasser. Sie war ca. 7-11 Tage in dem Glas.

  2. Ersticken Es ist ein kleines Glas, in etwa so groß wie ein "Kinder Plastik Becher".

Die Spinne ist in aufrechter normaler (aktiver) Position, in einem Netz (das sie vermutlich gebaut hat um Beute zu fangen, da hungrig.) in dem Glas. Es sieht nahezu aus als ob sie darin schwebe. Das Netz ist mittig, und die Spinne sitzt ebenfalls mittig darin. Sie reagiert aber auf keine art von Bewegung des Glases, also schütteln oder klopfen. Daher die Folgerung sie wäre tot.

Kurz: -An was ist sie wahrscheinlicher gestorben? -War das Netz zur Nahrungsbeschaffung oder evtl sogar als art "Grab" ?(Weiss fast nichts über Spinnen, vielleicht machen die das ja.) -Warum ist sie nicht in die typische Spinnen Tod Position verfallen?

BONUS: -Warum bin ich so traurig darüber, obwohl ich nix damit zu tuhen hatte? (Ist das Mitleid? Oder einfach die Tatsache das man eine Spinne hätte recht einfach auf sogar unterhaltsame Weise am Leben halten können ehe man sie nach einiger Zeit freilässt?)

Vielen Dank.

Trauer, Tod, Spinnen, Psychologie, Tierquälerei, mitleid, Moral, ersticken, verhungern
Wie können wir unseren Hund zurückholen?

Vor ca. 2 Monaten kam beim Tierschutz eine anonyme Anzeige gegen uns ein. Diese lautete dass unser Hund ständig bellt und den ganzen Tag und die ganze Nacht im Zwinger gehalten wird(was nicht stimmt der Hund wurde Tag und Nacht rausgelassen). Der Tierschutz fand immer neue Gründe "gegen uns" wie zum Beispiel dass wir nicht genug Kontakt mit dem Hund haben oder das mit dem Hund nicht spazieren gegangen wird. Unseren Hund 8 Monate alten schäferhund haben wir aus schlechten Verhältnissen geholt und mussten ihm alles beibringen. Also auf Kommandos hören oder an die Leine gewöhnen. Im Beschluss der Tierschutzverbandes steht der Vorwurf Tierquälerei! Deswegen wurde unser Hund uns weggenommen! Wir haben bereits von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet dieser forderte einen kompletten Protokoll und Begründungen wieso gegen uns ein Vorwurf liegt. Dieses Protokoll hat der Anwalt vom Tierschutzverband nicht erhalten. Dennoch wurde der Hund mit Begleitung eines Polizisten uns weggenommen. Der Polizist hat meinem Vater aber leise gesagt dass die das eigentlich nicht dürfen solange ein Anwalt eingeschaltet ist. Dennoch hat er nichts gemacht und ließ den Hund vom Tierschutz uns wegnehmen. Wir haben Fotos und Videos wie die ganze Familie mit dem Hund spielt und wie mit ihm gassi gegangen wird. Der Hund ist gepflegt hat immer etwas zu essen und zu trinken und hat einen riesen großen Garten wo auch lauter Spielzeuge zB Bälle von ihm rumliegen zum spielen. Meine Frage wäre was können wir tun um unseren Hund zurückzuholen? Ist das in euren Augen Tierquälerei wie im Beschluss geschrieben? Hatte jemand von euch eine ähnliche Situation? PS der Hund wurde früher in einer kleinen Zimmerwohnung gehalten deswegen haben wir ihn zu uns geholt. Er ist noch sehr stürmisch und wild weil alles für ihn neu ist. Aber der Tierschutzverein meint der Hund würde keine Zeit mit uns verbringen und würde ständig im Zwinger gehalten.

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