Meinung des Tages: Zurück zur Sommerzeit - was spricht für / gegen eine dauerhafte Zeitumstellung?

Mindestens zwei Mal pro Jahr wird darüber diskutiert: Die Zeitumstellung. Doch neben der fehlenden Sinnhaftigkeit hinsichtlich etwaiger finanzieller Einsparungen beeinflusst die Zeitumstellung oftmals Tier und Mensch...

Die Zeitumstellung als Dauerärgernis

Vor wenigen Tagen wurden die Uhren in Deutschland wieder um eine Stunde vorgestelt: Seit der Nacht zum 31.03. gilt hierzulande die Sommerzeit und wie in jedem Jahr wird auch aktuell über die Sinnhaftigkeit der zwei Mal jährlich stattfindenden Zeitumstellung debattiert. Ursprünglich wurde die Zeitumstellung innerhalb der EU in den 80er Jahren mit dem Ziel eingeführt, Energie einzusparen. Die Hoffnung war, dass mithilfe der längeren Tageslichtperiode weniger Energie verbraucht werden würde. Laut Umweltbundesamt allerdings lassen sich in Deutschland keine signifikanten Energieeinsparungen feststellen: Obgleich wir in den hellen Sommermonaten das Licht erst später einschalten, wird im Frühjahr und Herbst i.d.R. mehr und früher geheizt. Somit heben sich die eventuellen Einsparungen tendenziell wieder auf. Über den finanziellen und umweltpolitischen Aspekt hinaus tangiert die Zeistellung aber vor allem Mensch und Natur...

Wenn der natürliche Rhythmus beeinträchtigt wird

Wenngleich es angesichts der hohen Dunkelziffer in Deutschland keine einheitliche Datenlage zu Wildtierunfällen gibt, zeigen neuere Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Verkehrsforschung jedoch, dass es im Frühling sowie Herbst deutliche Spitzen bei der Anzahl an Unfällen gibt. Die Erklärung hierfür liegt in der Tatsache, dass Wildtiere wie Rehe sich bei ihren Wegen nach der Dämmerungszeit richten. Wenn Berufspendler aufgrund der Zeitumstellung plötzlich früher oder später losfahren, werden die Tiere überrascht und in ihrem natürlichen Rhythmus gestört. In der Folge kommt es demnach zu wesentlich häufigeren Unfällen.

Und auch uns betrifft die Zeitumstellung mehr als man denken mag: Bei vielen Menschen dauert es eine ganze Weile, bis sich der Schlaf-Wach-Rhythmus an die Sommerzeit gewöhnt hat. Am Institut für Medizinische Psychologie der Ludwig-Maxmilians-Universität München wurde die Annahme, dass der Mensch eine innere Uhr hat, von Chronobiologen bereits bestätigt: Der Mensch orientiert sich am Tageslicht und passt seinen Schlaf-Wach-Rhythmus danach an. Bei der Zeitumstellung gerät die innere Uhr des Menschen oftmals aus dem Gleichgewicht; eine verlorene oder hinzugewonnene Stunde kann den Körper dadurch nachhaltig durcheinanderbringen. Leute, die unter diesem "Mini-Jetlag" leiden, berichten häufig von Müdigkeit und Schlappheit, Einschlafproblemen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche sowie depressiven Verstimmungen.

Zeit, die Zeitumstellung abzuschaffen, oder?

Woran es noch scheitert

Dadurch, dass die Zeitumstellung in ihrem ursprünglichen Sinn versagt hat, lehnen viele Menschen das edle Vorhaben grundsätzlich ab. In einer nicht repräsentativen Online-Umfrage stimmten 2018 80% der 4,6 Millionen teilnehmenden EU-Bürger für deren Abschaffung. Die Abschaffung wurde 2019 schließlich von der EU-Kommission beschlossen. Aktuell wird jedoch darüber debattiert, auf welche Zeit umgestellt werden soll: Ganzjährige Sommer- oder Winterzeit? Seitdem die Mitgliedstaaten darüber entscheiden sollen, sind die Verhandlungen darüber allerdings ins Stocken geraten. Probleme bereiten etwa Änderungen im Flug- und Bahnverkehr, da hierfür neue Pläne und Zeitslots koordiniert werden müssten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der gesonderten Sommer- und Winterzeit?
  • Welche Vorteile hätte eine Abschaffung Eurer Meinung nach?
  • Welche wirtschaftlichen Gründe sprechen z.B. dafür, die aktuelle Regelung beizubehalten?
  • Beeinträchtigt Euch die Zeitumstellung ggf. gesundheitlich?
  • Welche dauerhafte Zeitperiode wäre Eurer Meinung nach sinnvoller?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/ratgeber/neu-ab/zeitumstellung-sommerzeit-uhr-stellen-130.html

https://www.tagesschau.de/wissen/forschung/wildunfaelle-zeitumstellung-100.html

https://www.aok.de/pk/magazin/familie/eltern/wie-die-zeitumstellung-den-koerper-belastet/

Ich bin dagegen, weil... 63%
Ich befürworte die Zeitumstellung, da... 26%
Andere Meinung und zwar... 11%
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Meinung des Tages: Sollten Autofahrer Ü-70 zu regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen?

Die EU-Kommission plant, Personen ab 70 in Zukunft regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin überprüfen zu lassen. ADAC und Verkehrsminister Wissing allerdings sehen hierfür keine Notwendigkeit...

 

Die aktuelle Lage:

Im vergangenen Jahr starben in EU-Ländern insgesamt 20.600 Menschen im Straßenverkehr. Die Europäische Union möchte auf diese immens hohe Zahl reagieren und plant, die Verkehrssicherheit mithilfe einer Führerscheinreform drastisch zu verbessern. Dadurch, dass der Alltag der Autofahrer - insbesondere in den Städten - durch Staus, Umleitungen, Baustellen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer immer anspruchsvoller wird, blickt die EU-Kommission dabei auch auf ältere Autofahrer.

 

Die Pläne der EU-Kommission:

In Deutschland gibt es bei der Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum; wer den Führerschein einmal bestanden hat, ist ein Leben lang fahrberechtigt. Nur in begründeten Fällen können Überprüfungen der Fahrtauglichkeit angeordnet werden. Das Alter alleine hingegen ist bislang kein ausschlaggebender Grund. Was in einigen EU-Ländern bereits Praxis ist, könnte in Zukunft auch in Deutschland sowie den verbleibenden EU-Ländern gelten: Nach einem Entwurf der Richtlinien sollen die Mitgliedstaaten Führerscheine von Menschen über 70 auf maximal fünf Jahre befristen. Die Begrenzung von fünf Jahren könnte u.a. dazu dienen, regelmäßige Verkehrstauglichkeitsprüfungen in Form einer Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit oder ärztliche Untersuchungen verpflichtend zu machen. Die Pläne der EU-Kommission stoßen hierzulande allerdings weitgehend auf Ablehnung...

 

Gegenwind von ADAC sowie dem Verkehrsminister

Obgleich es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen kann, ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht signifikant höher. Da sich vor allem ältere Verkehrsteilnehmer häufig durch einen situationsangepassten und vorausschauenden Fahrstil auszeichnen, hinterfragt der ADAC die Verhältnismäßigkeit pauschaler altersbezogener Eignungsverfahren. Ähnlich sieht es auch Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP: Dieser stellt sich nicht nur vehement gegen mögliche Gesundheitschecks, sondern verweist zudem auf den Verlust von Selbstständigkeit, da ältere Menschen vor allem in ländlichen Regionen auf das Auto angewiesen sind, um Arztbesuche oder Einkäufe tätigen zu können. 

Wissing zufolge sei es unrealistisch, ältere Menschen zur möglichen Eignung eine Distanz von mehreren hundert Kilometern fahren zu lassen, wenn diese weitgehend nur kurze Strecken mit dem Auto zurücklegen. Der Verkehrsminister appelliert viel mehr an das familiäre Umfeld, um ältere Menschen hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit einzuschätzen und für etwaige Tests / Untersuchungen zu sensibilisieren.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von den möglichen Plänen der EU-Kommission? Sollte Menschen ab 70 pauschal regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit geprüft werden? Was spricht dafür, was dagegen? Welche anderen Maßnahmen schlagt ihr vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-wissing-100.html

https://www.adac.de/news/rentner-fahrtauglichkeit-fuehrerschein/

https://www.spiegel.de/politik/europaeische-union-verkehrsminister-wissing-lehnt-zwangsuntersuchungen-ab-a-f34284bb-61ef-4900-9533-bc944d575236

Ältere Menschen sollten häufiger geprüft werden, da... 67%
Ältere Fahrer sollten nicht häufiger als geprüft werden, weil... 19%
Andere Meinung und zwar... 14%
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Warum werden langsame Autofahrer plötzlich schneller, wenn man sie überholen will?

hoi liebe autofahrer und biker,

oft habe ich folgende beobachtung gemacht:

ich möchte ein vorausfahrendes fahrzeug überholen und während ich den überholvorgang beginne und durchführen möchte, wird das fahrzeug, das ich überholen möchte, plötzlich schneller: ist er beispielsweise bei einer 100er begrenzung vorher etwa 80 gefahren, bin ich ja, wenn ich die erlaubten 100 fahre, berechtigt das fahrzeug zu überholen, da der geschwindigkeitsunterschied ausreicht, einen überholvorgang einleiten zu dürfen.

nun bin ich gerade auf der linken spur und nähere mich diesem fahrzeug, dann beginnen etwa 75% der fahrzeuge, die ich überholen möchte, plötzlich schneller zu fahren, so dass das überholen innerhalb der limitierten geschwindigkeit nicht möglich ist. ich habe den eindruck, die meisten MERKEN nicht einmal, dass sie schneller werden. breche ich dann den überholvorgang ab und ordne mich wieder hinter jenem fahrzeug rechts ein, wird das fahrzeug wieder langsamer, so dass ich überholen könnte. ein erneuter überholversuch führt dann dazu, dass das fahrzeug wieder beschleunigt.

rein verkehrsrechtlich gesehen, wäre das verhalten des anderen fahrzeuglenkers ja nötigung und verkehrsgefährdung, da er sich überholen lassen MUSS und während er überholt wird nicht beschleunigen DARF.

darum geht es mir jetzt aber nicht, sondern darum, dass mich dieses verhalten anderer fahrzeuglenker ja teilweise erheblich gefährdet.

nun frage ich mich: WARUM beschleunigen andere fahrzeuglenker, während man sie versucht zu überholen? ist es mangelnde aufmerksamkeit? ist es mangelnde koordinationsfähigkeit (dann wären sie ja rein rechtlich zum lenken eines fahrzeugs nicht geeignet und dürften überhaupt nicht fahren)? oder ist es einfach rücksichtslosigkeit oder dominanzverhalten, weil man sich von einem kleinwagen ja nicht überholen lässt?

für möglichst zahlreiche antworten mit erklärungen und meinungen wäre ich euch sehr dankbar.

gruss, pony

Auto, Psychologie, Straßenverkehr, überholen
Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 36%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Meinung des Tages: Wie sinnvoll mit kritischen Straßennamen in Deutschland umgehen?

Dass der Umgang mit der eigenen Kolonialgeschichte immer noch schwierig ist, zeigt das jüngste Beispiel aus der Stadt Erfurt: Hier ging es konkret um die mögliche Umbenennung des Nettelbeckufers, das nach dem gleichnamigen Steuermann von Sklavenschiffen und Befürworter der dt. Kolonialpolitik Joachim Nettelbeck (von den Nazis später als Nationalheld stilisiert) benannt ist. 

Das Thema ist durchaus brisant: Inwieweit vermitteln, problematisieren oder schönen beispielsweise Straßennamen hierzulande die eigene (kritische) Geschichte? Sollen Straßennamen in Deutschland, die nach Personen der Kolonialgeschichte benannt sind, abgeändert werden?

In Erfurt prallen derzeit zwei Lager aufeinander: Gegner einer möglichen Umbenennungsinitiative argumentieren, dass die Namensänderung aus heutiger Perspektive / nach heutigen Normen und Moralvorstellungen geschieht und man befürchtet, die eigene kritische Geschichte somit aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Hier wird allerdings vergessen, dass Straßennamen einen engen zeitlichen Bezug haben, da sie i.d.R. als Ehrung und nicht als Mahnmal betrachtet werden.

Dekoloniale Initiativen hingegen setzen sich dafür ein, die Opfer kolonialer & rassistischer Verbrechen bei möglichen Straßennamen (so wie in Erfurt Gert Schramm, Opfer des NS-Regimes) in den Vordergrund zu rücken, so dass diese Personen entsprechend gewürdigt werden und das Echo des Negativen quasi im Straßennamen mitschwingt.

In Erfurt zumindest läuft derzeit alles auf einen - durchaus pietätslosen - Kompromiss hinaus: Das Ufer soll seinen Namen behalten und Nettelbeck + Schramm werden auf einer gemeinsamen Infotafel erwähnt / gewürdigt.

Wie soll Eurer Meinung nach mit derartigen Straßennamen verfahren werden? Unterstützt Ihr die dekoloniale Variante, in der Straßen künftig die Namen der Opfer tragen? Oder sprecht Ihr Euch für einen Verbleib von Straßen aus, die den Namen kritischer Personen tragen? Wie soll im öffentlichen Raum / Diskurs am besten mit diesem Thema der eigenen Geschichte umgegangen werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge und Eure Sichtweise.

Es handelt sich hierbei um ein wichtiges und durchaus sensibles Thema, das diskutiert werden darf / muss. Rassistische Antworten / Kommentare sowie Beiträge, welche die Verbrechen der Kolonialpolitik / der NS-Zeit beschönigen, werden konsequent entfernt.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: Umbenennung von Straßennamen: Und nach Gert Schramm soll nun eine Brücke benannt werden | ZEIT ONLINE

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Meinung des Tages: Klimaaktivisten in Präventivhaft - richtig oder unverhältnismäßig?

Bereits seit vielen Wochen trägt die Letzte Generation ihren Unmut über die aktuelle Klimapolitik des Landes auf die Straßen; häufig auch zum Ärgernis der autofahrenden Bevölkerung. In Bayern wurden kürzlich erneut einige Mitglieder der LG in Präventivhaft genommen. Doch wie verhältnismäßig sind derartige Maßnahmen?

Die Letzte Generation - klimapolitischer Mahner & polarisierendes Hassobjekt

Nachrichten um Mitglieder und Aktionen der Letzten Generation sind aus der täglichen medialen Berichterstattung kaum noch wegzudenken. Egal, ob Protestaktionen, in denen sich Mitglieder der LG auf Straßen kleben und somit den Verkehr in Innenstädten zum Erliegen bringen bis hin zu größeren Aktionen an Flughäfen - die Letzte Generation weiß zu polarisieren. Hierbei gehen die Meinungen zum Vorgehen der Protestgruppe innerhalb der Menschen hierzulande häufig weit auseinander: Während manche die Proteste in ihrer Drastik durchaus befürworten, denken andere hingegen, dass die Ziele der Protestler durchaus lobenswert, die Aktionen jedoch völlig übertrieben seien. Auf der anderen Seite gibt es allerdings in Deutschland sehr viele (autofahrende) Menschen, die inzwischen regelrechten Hass auf die Bewegung sowie deren Vertreter entwickelt haben. Beleidigungen und tätliche Übergriffe auf Protestierende gehören mittlerweile leider ebenfalls zum festen Bestandteil einer jeden Demonstration.

Da die Aktionen den Straßenverkehr in Großstädten häufig über mehrere Stunden lahmlegen und vielen Mitgliedern der Bewegung kriminelle, terrorismusähnliche Strukturen und Handlungen vorgeworfen werden, wird in Bayern seit mehreren Wochen auf das Instrument der Präventivhaft zurückgegriffen.

Was ist die Präventivhaft?

Die bayerische Landeshauptstadt München hat sich in den letzten Monaten Stück für Stück zu einer Art Hochburg der Klimaproteste entwickelt. So war es nicht verwunderlich, dass auch angesichts der vom 05. bis zum 10. September stattgefundenen IAA mit massiven Protesten zu rechnen war. Im Zuge der IAA waren in München ca. 4500 Polizisten aus ganz Deutschland im Einsatz, um Störaktionen zu verhindern. Doch einige Mitglieder der Gruppierung wie beispielsweise Lukas K. hatten schlichtweg keine Möglichkeit, überhaupt an den Protesten teilzunehmen. Der Grund: Der 21-jährige Student saß seit dem 01. September in der JVA in Präventivhaft.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) kann ein Präventivgewahrsam über zwei Mal einen Monat ohne etwaige Verurteilung verhängt werden. Interessanterweise ist dieses Instrument primär für die Terrorismusbekämpfung in Bayern vorgesehen. De facto können so Mitglieder der LG präventiv festgesetzt werden, um deren Teilhabe an groß angelegten Klimaprotesten zu verhindern. Im Vorfeld der IAA saßen knapp 30 Mitglieder der Letzten Generation in Präventivhaft. Doch die Maßnahme ist in vielerlei Hinsicht umstritten.

Kritische Stimmen zum Vorgehen der bayerischen Polizei

Bereits 2018 hatten der Bund für Geistesfreiheit München sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern Klage gegen die umstrittene Maßnahme eingereicht. Der Grund hierfür lag u.a. im vielseitig interpretierbaren Begriff der "drohenden Gefahr", die für mögliche polizeiliche Maßnahmen ausreichen würde. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Juni dieses Jahres eine Klage gegen das PAG abgewiesen und vermerkt, dass die nicht hinreichende Darlegung eventueller Grundrechtsverletzungen unzulässig seien. Kritische Stimmen hierzu kommen auch vom Jura-Professoren Markus Krajewski der Universität Nürnberg-Erlangen, der 30 Tage Präventivgewahrsam als unverhältnismäßig und verfassungswidrig erachtet. Dieser kritisiert ferner, dass das überspitzte Vorgehen gegen Menschen, die friedlich für verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutz protestieren würden, in keinster Weise mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sei.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen der bayerischen Polizei? Ist eine Präventivhaft für Mitglieder der LG verhältnismäßig? Wie bewertet Ihr die Tatsache, dass es sich um ein Instrument zur Terrorismusbekämpfung handelt und bei Klimaprotestierenden zum Einsatz kommt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Wir wissen, dass die Letzte Generation polarisiert. Wir bitten Euch dennoch, sachlich, konstruktiv und respektvoll miteinander zu diskutieren.

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-iaa-klimaprotest-praeventivhaft-letzte-generation-1.6207009

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/muenchen-in-praeventivhaft-er-sorgte-bereits-bundesweit-fuer-schlagzeilen-student-nach-klima-aktion-in-jva-92506578.html

Ich finde die Präventivhaft angebracht, weil... 47%
Ich finde die Präventivhaft falsch, da... 41%
Andere Meinung und zwar... 12%
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Sind Gesundheitschecks für ältere Autofahrer nötig?

Sollen ältere Autofahrer regelmäßig Gesundheitstests machen, um sicherzugehen, dass sie noch gut fahren können? Darüber stimmt heute das EU-Parlament ab. Verkehrsminister Wissing spricht sich gegen Verpflichtungen aus.

Das EU-Parlament stimmt heute über eine Reform der EU-Führerscheinregeln ab. Unter anderem geht es dabei um die Frage, ob Autofahrerinnen und Autofahrer künftig regelmäßig ihre Gesundheit überprüfen lassen müssen.

Bei solchen Untersuchungen soll dann geschaut werden, ob jemand gesundheitlich noch in der Lage ist, sich hinter das Steuer zu setzen. Die Überarbeitung der Regeln geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, der im März vorgestellt worden war. Wegen der Vorschläge war eine Debatte darum entbrannt, ob ältere Menschen im Straßenverkehr ein Risiko darstellen.

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-gesundheit-fuehrerschein-wissing-blockade-100.html

Was meint ihr?

  • Wären solche Tests eine Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, oder unnötige Gängelung alter Menschen und ein Bürokratiemonster?
  • Und ab welchem Alter sollten Gesundheitstests verpflichtend werden?
Gute Idee. 50%
Unnötige Gängelung älterer Fahrer. 35%
Sinnvolle Maßnahme, aber erst ab .. Jahren. 15%
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