Hey Leute,
mal angenommen jemand hat Epilepsie (Abscencen -> Wahrnehmungsstörungen und Benommenheit), seltener auch Krampfanfälle und noch psychische Erkrankungen. Dieser jemand ruft eines Nachts als er alleine zu Hause ist, ca. 23mal den Notruf der Polizei, weil er wieder Abscencen, mit der Angst einen Krampfanfall zu kriegen, hat. Dieser jemand wählt den Notruf 110, wartet bis angenommen wird, bringt kein Ton heraus und wartet bis wieder aufgelegt wird.
Dieses Verhalten wird seitens der Polizei zur Anzeige gebracht, wobei der Beschuldigte in der Vernehmung geständig ist und angibt, das dies mit seiner Epilepsie zusammenhinge. Daraufhin wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein ärztliches Attest bzgl. der Epilepsie und weiterer psychischer Erkrankungen eingefordert.
Wie sieht es denn dann aus, wenn dieser jemand seitens der Staatsanwaltschaft für vermindert Schuldfähig erklärt wird bzgl. der Strafe? Ich weiß ja, das man in so einem Fall mit einer milderen Strafe zu rechnen hat....
Kann es dann passieren, das man bei einer verminderten Schuldfähigkeit zwangseingewiesen wird in eine psychiatrische Klinik aufgrund der genannten Erkrankungen oder hat man dann nur mit der abgemilderten Strafe zu rechnen?
So, dann schon mal Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung meiner Frage!!!
lg, jakkily