Kann ich wegen Vogel zeigen angezeigt werden
Hallo, Mir ist heute etwas sehr dummes passiert und zwar hat sich auf einer schnellestraße ein Stau gebildet und meine Mama hat die zweite Spur genommen, um mit "Reißverschlussverfahren" in dem Stau zu fahren vor uns ist auf der Spur neben uns einer fast in die Seite gefahren weil er sich sozusagen vor uns stellen wollte ist dann aber wieder zurück gefahren, vor lauter Panik und Ärger da fast unsere Seite kaputt gegangen wäre habe ich ihm den Vogel gezeigt. Danach habe ich ihm Rückspiegel gesehen wie er sich etwas notiert hat.. Was kann jetzt schlimmsten Fall passieren, wenn er mich anzeigt? Es war ja auch eigentlich auch Nötigung von ihm? Oder nicht? Ich habe im Internet von Freiheitsstrafe bis zu einem jahr gelesen?....
10 Antworten
Ach da passiert nicht viel. Wie soll er denn beweisen das du das gemacht hast? Und außerdem ist so ein Verhalten in dieser Situation ja normal. Mach dir da mal keine sorgen.
Und falls sich rausstellen sollte das er es gefilmt hat oder Sonstwas reicht meistens eine Entschuldigung :)
Warum nicht? Liegt es nicht in der Natur des Menschen in stresssituationen mit schreien oder anderem zu reagieren? Also wenn mir fast jemand reingefahren wäre hätte ich irgendwas ähnliches gemacht
Es handelt sich um Beleidigung. Schlimmsten Fall eine Geldstrafe, würde ich mal sagen. Jedoch wird nix passieren, da er das ganze wohl kaum beweisen kann. Wieviele Personen waren in dem Wagen wo die Person drin sass der du den Mittelfinger gezeigt hast?
Was ist den der Vogel? Dachte immer das wäre der Mittelfinger..
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war das Nötigung.
Sollte er euch anzeigen, dann schneidet er sich in´s eigene Fleisch. Ihr könnt ihn nämlich auch anzeigen.
Nichtsdestotrotz ist deine Aktion auch rechtswidrig gewesen.
Ob es Nötigung war, sei mal dahingestellt. So stellt sie das dar, muss aber von anderer Seite nicht so gewesen sein.
So stellt sie das dar, muss aber von anderer Seite nicht so gewesen sein.
Steht hier nicht zur Debatte - denke ich zumindest. Schließlich antworten wir auf ihre Schilderung, ob es nun der Wahrheit entspricht? Für uns irrelevant, da ich mich auf die gegebenen Informationen beziehe.
das kann schon passieren, das darf man . aber ich denke nicht,dasss jemand soweit geht,wobei es auch auf diese person drauf ankommt
Nein ich denke nicht, das das so schlimm ist. Wenn behauptest du hast es nicht gemacht, würde außerdem Aussage gegen Aussage stehen und er kann es ja nicht beweisen.
Das stimmt schon, aber ändern kann ich es jetzt ja auch nicht mehr
Sie hat den Vogel gezeigt, nicht den Mittelfinger!