Vorgehen bei Ladendiebstahl?

Sehr geehrte Mitleser!

Ich möchte einen Sachverhalt noch einmal schildern und wissen, wie Sie dies einschätzen:

Person P began am 31.08.21 in einem großen Lebensmittelgeschäft Diebstahl und wurde vom Ladendetektiv gestellt. (Wert ca. 90 Euro)

Diese erklärte ihm, seinen derzeitigen psychischen Zustand und entschuldigte sich demütig mehrfach für ihre Tat und auch für den Aufwand, den sie nun dem Mitarbeiter dadurch auferlegt habe.

Dieser dokumentierte akribisch alle Gegenstände und deren Preis, und schrieb ebenso die Daten des Personalausweises ab.

Ein Diebstahl(versuch) wird in diesem Laden mit einer Vertragsstrafe von 100 Euro geahndet. (Lt. Aushang)

Der Detektiv sprach ein mündliches Hausverbot von 1 Jahr aus und teilte mit, dass P in der nächsten Woche Post von der Filiale erhalten würde.

Das umgehende Bezahlen wurde nicht angeboten und P aus dem Laden begleitet.

P wartete bis Ende September, als sie dann selbst Kontakt zur Filiale aufnahm, da bis dato kein Brief der Filiale einging.

Nach mehreren Kontaktversuchen erreichte sie einen (mittlerweile neuen) Detektiv und dieser war verwundert darüber, dass P eigens und ohne Aufforderung die offene Vertragsstrafe begleichen möchte. Sie verabredeten sich und Mitte Oktober wurden die 100 Euro gezahlt und diese Zahlung quittiert. 

Auf der Quittung war ein Hausverbot von 3 Monaten schriftlich vermerkt. 

Als P im November immernoch keine Meldung durch die Polizei erhielt, wurde die Filiale nochmals kontaktiert.

Der neue Detektiv rief am 12.11 zurück und veräußerte, dass die Tat noch nicht bei der Polizei angezeigt worden ist und „auf dem Tisch läge", weil sie alsbald erst an die Rechtsabteilung weitergeleitet werden würde.

Auf Nachfrage, weshalb so vorgegangen werde, teilte der Detektiv mit, dass dies aus diesem Grunde geschehe, dass die Rechtsabteilung bei Einspruch wegen des Hausverbotes seitens des Täters, die Akte bei sich haben möchte. 

Er merkte außerdem an, dass er das eigeninitiative Zahlen der offenen Vertragsstrafe in der Akte positiv vermerkt habe.

Person P hakte nicht weiter nach.

Sie verwirrt dieses beschriebene Vorgehen, da in 3 Wochen das Hausverbot ja sowieso nicht mehr gilt.

Zum anderen, verwirrt P das Agieren des ersten Detektiven und seine widersprüchlichen Aussagen bzgl der Dauer des Hausverbotes.

Wie würden Sie dieses Prozedere werten?

P hegt die Hoffnung, dass eventuell keine Anzeige getätigt wird und der Detektiv dies einfach nicht klar aussprechen möchte

Polizei, Recht, Diebstahl, Ladendiebstahl, Strafrecht

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