Steuerberater lässt sich Zeit mit Steuererklärung- was kann ich tun?

Hallo zusammen, ich versuche es kurz und präzise:es geht um die Steuererklärung für 2012 die ich durch einen Steuerberater machen lasse,( ich bin selbständig). Ich bin dort seit drei Jaren Mandant.Alle erforderlichen Unterlagen habe ich Anfang Dezember 2013 ( Jaaa- ich weiß, sehr spät) meinem Steuerberater überlassen.Er sagte mir, es könne sein, dass die Erklärung erst Anfang Januar fertig wird, da er ein hohes Arbeitsaufkommen hat, weil viele Leute ihre Unterlagen erst jetzt eingereicht haben. Ende Januar habe ich dann mal nachgefragt, da hieß es dann es würde Mitte Februar werden... nun ist bald März und er arbeitet laut eigener Aussage immer noch daran... Dazu sei gesagt, dass er alle Unterlagen vorsortiert und chronologisch geordnet, abgeheftet und aufgeklebt von mir erhält und sich der Arbeitsaufwand bei einem Unternehmen das lediglich Rechnungen stellt und außer Portokosten keine zusätzlichen Ausgaben hat, in Grenzen hält.

So, mir ist natürlich klar, dass ich die Unterlagen verdammt spät im Jahr eingereicht habe, aber das das jetzt noch ganze zwei Monate dauert ... wie kann ich meinem Steuerberater Dampf machen? Darf er sich überhaupt so lange Zeit lassen? Es ist nämlich eine große Kanzlei und ich bin mit 50.000€/ Jahr wohl eher ein kleiner Fisch für ihn...

Meine Frage lautet also: darf er sich soviel Zeit lassen, wenn ich dort schon Mandant bin und er die Unterlagen auch angenommen hat ( also den Auftrag zu Steuererklärung)?

Ganz lieben Dank für eure Hilfe!

Steuern, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuerberater
Erste Steuererklärung als Berufseinsteiger nach dem Masterstudium. Wie fülle ich die Formulare aus?

Hallo meine Lieben,

ich habe im Februar 2013 mein Masterstudium abgeschlossen und Mitte 2013 angefangen zu arbeiten und Lohnsteuer abzuführen. Jetzt würde ich gerne meine erste Steuererklärung für das Jahr 2013 machen und die Studiengebühren des Masterstudiums (2010, 2011, 2012) geltend machen. Während des Masterstudiums habe ich nur Minijobs gehabt, d.h. ich habe keinen Cent Einkommensteuer gezahlt. Wenn ich das was ich hierzu im Internet gefunden habe richtig verstanden habe, muss ich nun folgende Dinge machen:

  1. Mantelbogen für 2010: NUR ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  2. Anlage N für 2010: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2010 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  3. Mantelbogen für 2011: SOWOHL ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ALS AUCH bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  4. Anlage N für 2011: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2011 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  5. Mantelbogen für 2012: SOWOHL ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ALS AUCH bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  6. Anlage N für 2012: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2012 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
  7. Mantelbogen für 2013: NUR ein Kreuz bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
  8. Anlage N für 2013: Arbeitslohn, Werbungskosten etc. eintragen, da ich ja "jetzt etwas verdiene".

  9. Alles natürlich unterschreiben und ggf. zusammen mit Belegen beim Finanzamt einreichen.

Habe ich das richtig verstanden oder bin ich total auf dem Holzweg? Bzw. mache ich mir zu viel Arbeit mit den zusätzlichen Anlagen N?

Ich bin für alle Tipps dankbar! Viele Grüße Fiibii

Steuern, Studium, Steuererklärung

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