Privatperson Untervermietung Rechnung schreiben

Liebes Forum,

ich bin schier verzweifelt, denn niemand möchte mir meine Frage beantworten. Eine schnelle Hilfe würde ich mir zwar durchaus auch etwas kosten lassen, aber ich rufe bei keiner Hotline für 2 Euro an, wo ich nicht mal weiß, wie lange ich allein in der Warteschleife hänge.

Ich habe schon alles durch. Finanzamt, Mieterschutzbund, Buchhaltung hier, Internet, Bekannte über 3 Ecken aus einem anderen Finanzamt und entweder konnte man mir nicht helfen, oder ich habe immer unterschiedliche Aussagen bekommen.

Folgender Fall: Ich arbeite zur Zeit bei einer Firma in Hamburg. Diese Firma würde mir die Unterkunftskosten für den Januar bezahlen - vorausgesetzt, sie bekommt eine Rechnung vom Vermieter. Der Vermieter ist in diesem Falle eine Dame (selbst Mieterin dieser Wohnung), welche in Absprache mit dem Vermieter, gelegentlich ein Zimmer zur Untermiete anbieten kann.

Nun die Fragen: - Darf eine private Person eine Rechnung schreiben? Wenn ja, auf was ist zu achten? - Braucht man eine Steuernummer oder reicht bei einer Privatperson die Identifikationsnummer? - Die Miete beträgt 450€. Hätte die Dame nach Abgabe ihrer Steuererklärung hier nennenswerte Abzüge, oder gibt es vielleicht so etwas wie einen Freibetrag?

Ihr würdet mir wahnsinnig mit der Beantwortung dieser Fragen helfen, denn die Dame wartet auf meinen Rückruf.

Besten Dank und viele Grüße, L. Lambertin

Steuern, Rechnung, Vermietung, Privat
Steuerliche Behandlung von Einnahmen als Schiedsrichter

Hallo,

ich bin seit etlichen Jahren Freiberufler und widme mich seit Kurzem in meiner Freizeit der Schiedsrichterei, wobei ich entsprechend noch geringe Zusatzeinnahmen habe. Natürlich sind diese Einnahmen auch zu versteuern.

Wie sind diese Einnahmen jedoch steuerlich zu behandeln, vor allem in meinem Fall als Freiberufler? Fallen diese Einnahmen unter nebenberufliche Tätigkeiten? Oder ebenfalls unter die freien Berufe? Muss ich etwa ein Gewerbe anmelden (ich habe um etliche Ecke gehört, dass dies erst in den oberen Ligen bzw. bei internationalen Einsätzen notwendig ist).

Und wenn ich die Einnahmen aus der Schiedsrichterei versteuern muss, dann kann ich doch auch die Fahrten zu Spielen und ins Training entsprechend als Betriebsausgaben anrechnen lassen, oder liege ich da falsch? Zumindest werden die Fahrtkosten bar erstattet, was meines Wissens nach auch als "Einnahmen" anzugeben ist, wobei dies nur zur Kompensation der Fahrtkosten zu betrachten ist.

Sollte ich richtig liegen, dann müsste ich auch richtig liegen, dass ich mein Privatfahrzeug als Geschäftswagen angeben kann, wenn ich ihn mehr als 50% für die Fahrten zum Training und zu den Spielen nutze, oder? Und sollte dies zutreffen, was wäre dann günstiger: Fahrtenbuch oder 1%-Regelung, bzw. was sind die ausschlaggebenden Faktoren, um zu bestimmen, was günstiger ist?

Ich weiß, viele Fragen auf einmal. Doch vielleicht ist hier ein Community-Mitglied, das in der gleichen Situation ist und sich damit auskennt.

Die Firma dankt vielmals!

Steuern

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