Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Promoter aus?

Hi,

ich bin nun Promoter (Student) und fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Vielleicht haben einige damit schon Erfahrung und können mir helfen.

Zu Punkt 2.1 Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit wollte ich hinschreiben: Promotion, Marktforschung, Kundenbetreuung, Interviewer, Verteilen von Werbemitteln (ich weiß, dass das nicht alles reinpasst...Sicherlich kann man da etwas viel einfacheres hinschreiben. Ich denke nur "Promotion" ist zu allgemein.

Zu Punkt 2.2 Anschrift des Unternehmens Als Bezeichnung: Promotion? Da ich kein Unternehmen habe, kann ich auch keine Anschrift angeben oder muss ich stattdessen einfach meinen Wohnsitz angeben?

Zu Punkt 2.6 Gründungsform Da kann ich ja das Datum des Beginns der Tätigkeit als Promoter angeben aber eine Anschrift eines Unternehmen kann ich da ja wieder nicht angeben, da nicht vorhanden...

Zu Punkt 3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit nehme ich an oder?

Zu Punkt 4 Angaben zur Gewinnermittlung Da muss ich ja nichts angeben

Zu Punkt 5 Da muss ich ja auch nicht angeben

Zu Punkt 6 auch nichts...

Erst wieder zu Punk 7.3 Ich verdiene sicherlich unter 17500 als Promoter :D...aber welchen der beiden Punkte muss ich dann ankreuzen oder muss ich da überhaupt etwas ankreuzen?

Zu Punkt 7.5 Steuerbefreiung Was muss ich da ankreuzen, bzw. muss ich da überhaupt etwas ankreuzen?

Zu 7.9 und 8 Muss ich ja auch nichts angeben

Finanzen, Steuern, Gewerbe, Promotion, steuerliche erfassung
Ausbildungsstelle Fahrtkosten bezahlt bekommen... (von Betrieb)

Hallo liebe Gemeinde,

ich brauche eure Hilfe und zwar hatte ich heute ein kleines Gespräch mit meinem Chef da ich nachgefragt hatte wie und ob das mit einer betrieblichen Übernhame der Fahrtkosten für die Azubis aussieht/funktioniert - dieser meinte mit einem schelmischen Grinsen auf den Lippen das er keine Ahnung davon hat und morgen habe ich nochmals einen Termin mit ihm bei dem ich das erklären soll inwiefern eine mbH Fahrtkosten für Mitarbeiter/Azubis erstatten kann, da ich jedoch keine Steuerfachangestellten Ausbildung oder ähnliches mache habe ich da nicht wirklich Ahnung.

Es geht ihm wahrscheinlich mehr darum "wie ich mich verkaufe" Ausbildung (Mediengestalter) daher meine Frage:

Hat jemand Links mit leichten Erklärungen zu dem Thema und am besten verlinkungen zu Urteilen des BFH zur regelung der steuerlichen Absetzung der Fahrtkosten für Angestellte/Azubis?

Ich suche jetzt schon Stunden rum finde aber nichts brauchbares, da bei einer erst Ausbildung von Sonderausgaben geredet wird und bei einer klassischen Lehre von den vollabsetzbaren Werbungskosten usw. weiß nicht mal ob ich eine erst Ausbildung oder klassische Lehre mache, vielleicht habe ich auch einfach schon zuviel gelesen und kann das ganze daher nicht richtig rauskristalisieren, kurz - ich brauche einen Steuergott - hilfe!

Vielen lieben dank schon mal... :-)

Steuern, Ausbildung, Steuererklärung, Steuerrecht

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