Hallo, durch Verschulden meines Steuerberaters und von mir habe ich meine Rechnungen 212/13 weiterhin ohne Ust ausgewiesen. Nun hatte ich eine Umsatzsteuer Sonderprüfung und muss Nachzahlen. Mir wurde jetzt geraten ( vom Finanzamt) das ich die Möglichkeit habe die ausstehenden Steuern bei meinen Kunden Nachzufordern! Jetzt meine Frage: Gibt es eine Rechtliche Grundlage auf die ich mich in der Nachforderung bzw. Korrektur Rechnung beziehen kann??