Darf ich den mir zustehenden Raum für die Wäschetrocknung im Heizungskeller für das Abstellen persönlicher Sachen nutzen?

Hallo,

leider wollen mir die Mitbewohner, der Vermieter, der Verwalter im Hause, in dem ich seit Juli 17 eine Wohnung im 3. OG bewohne, nichts gutes.

Gestern habe ich zusammen mit einem Helfer Sachen, 1 Kleiderbox und ein paar Kisten, die von der oberen Tür der Maisonettewohnung im kleinen Flur entfernt werden sollten, auf den mir vom Vermieter zugewiesenen Platz in der grösseren Gemeinschaftsgarage gebracht. In der Wohnung ist kein Platz mehr, Keller klein und voll. Dabei wurde ich von 4 Mitbewohnern bedroht, behindert, angeschrien, ich hätte kein Recht dazu, und sie würden meine Sachen inclusive e-bike aus der Garage auf die Strasse kippen oder nach oben zurückstellen. Eine Mitbewohnerin ist uns sogar bis in die Garage nachgelaufen und hat uns nachgestellt und sich in private Dinge eingemischt, die sie gar nichts angehen.

Dem Verwalter habe ich deswegen geschrieben, auch dass ein Zeuge vorhanden ist.

Sollten er und der Vermieter mich nun auch weiter schikanieren, und verlangen, dass ich meine Sachen inclusive e-bike auch aus der Garage entferne, kann ich dann auf den mir zustehenden Platz im grossen und geräumigen Heizungskeller, auch im EG, ausweichen, wo jeder eine Fläche zur Verfügung hat für Wäschetrocknung, Leine oder Ständer? Davor befindet sich ein Raum mit den Stromablesern und Gerätschaften, und dort habe ich auch ein Rad gesehen. Kann ich das e-bike dann dazustellen?

Danke für sachliche Antworten.

Recht, Mietrecht, Stellplatz

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