Eidesstattliche Versicherung und Gerichtsvollzieher - wie läuft das ab, wie sind hier die Regelungen?

Hallo Zusammen,

vor einigen Jahren hatten wir für ein Familienmitglied eine Eidesstattliche Versicherung beim Amtsgericht bekommen. Das sind jetzt schon bestimmt mehr als fünf Jahre her. An dem Zustand hat sich nichts geändert. Die Dame hat nicht mehr Geld oder sonst was, weil sie schon auf die 70 zugeht, alt und krank ist, kann sie auch nicht dazu verdienen oder so. Die bekommt auch keine Rente, gar nichts. Gar kein Einkommen oder auch keine Hilfe vom Staat. Der Mann bekommt eine Rente, damit kommen Sie grad so über die Runden. Also sie hat kein Geld und jetzt kommen aber die Gläubiger, Inkasso oder was auch immer wieder und wollen Geld. Wie ist das jetzt, müssen wir wieder neue Eidesstattliche Versicherung vom Amtsgericht holen oder kann man sich auf das alte weiterhin berufen? Kann der Gerichtsvollzieher einfach an der Tür klingeln und ins Hauskommen und nach Wertsachen gucken? (Es gibt daheim nichts zu holen, hier will ich lediglich nur die Gesetzeslage wissen, ob die das einfach dürfen?) Weil falls ja, würde das ja bedeuten, dass so ein Gerichtsvollzieher die Befugnis hat, wie die Polizei - wenn die ein Bescheid für eine Hausdurchsuchung haben würden. Oder kann ich einfach verhindern, dass der Gerichtsvollzieher nicht ins Haus kommt? Also ich hoffe ihr habt das so ungefähr verstanden was ich hier geschrieben habe. Tut mir Leid wenn ich jetzt etwas durcheinander und unstrukturiert geschrieben habe. Ich würde mich über eure Erfahrungen und Informationen freuen.

Freue mich über ernsthafte Antworten und bedanke mich im Voraus.

LG

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