Schwerbehinderung GdB50, muss sich der Arbeitgeber mit verminderter Leistung abfinden?

Ich gehe nach einer Krebserkrankung wieder voll arbeiten, 3 Monate nach der OP, 3 Tage nach der letzten Bestrahlung.

Ich habe für 3 Jahre GdB50 erhalten.

Auf der Arbeit mache ich das Selbe wie vorher, meiner Meinung nach auch genauso schnell. Die Kollegen sind der Meinung, wenn ich kleinere Freiräume habe, muss ich mich ihnen als Hilfe anbieten und deren Arbeit mitmachen.

Ich bin aber noch nicht voll wiederhergestellt, hatte auf Wiedereingliederung und AHB verzichtet.

Auch der Chef sagt, nachdem die Kollegen sich beschwert hatten, dass ich zu langsam bin und mich angeblich davor drücke, nonstop zu arbeiten, ich sei seit meiner Rückkehr zu langsam.

Ich hatte seit meiner Rückkehr mit starken Verbrennungen durch die Bestrahlung zu kämpfen, Rissen in der Haut, habe mich mit Erkältung angesteckt, aktuell habe ich eine Infektion an der bestrahlten Haut.

Dennoch war ich ohne eine einzige AU arbeiten.

Ich habe nun mit der Schwerbehinderten Vertretung vom Betriebsrat gesprochen und diese sagten mir, ich müsse das alles nicht.

Mir wurde ans Herz gelegt, die Reha zeitnah nachzuholen (Antrag ist in der Mache). Weiterhin sagte man mir, dass man mit dem Chef reden werde, da er auf meinen Zustand Rücksicht zu nehmen habe..

Es fiel die Aussage, er müsse bei GdB50 nach einer Krebserkrankung sich mit 50% Einschränkung abfinden.

Ich bin bereit mehr zu leisten, die SBV sagt aber, ich muss nur das leisten, was ich kann und stehe unter besonderem Schutz, insbesondere wegen der psychischen Belastung durch den Krebs.

Ein Kollege, der das mitbekam und selber GdB50 wegen Neurodermitis und Lunge hat, sagt, was die SBV zu GdB50 und Arbeitsleistung sagt, sei Schwachsinn.

Ich müsse 100% leisten, da ich auch 100% bezahlt werde. Was stimmt?

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