Muss man Volljährig sein um jemanden mit einem Schwerbehindertenausweis als Begleitperson Begleiten zu können?
Verkehrsmittel (Bahn, Bus............................)
?
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis können im öffentlichen Personenverkehr eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.
Dies gilt für alle Züge des Nahverkehrs (S-Bahn, RB, RE, Privatbahnen) und Fernverkehrs (ICE, IC, EC), für Fernbusse und Verkehrsmittel des Nahverkehrs (Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen).
Detaillierte Informationen zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr finden Sie bei unserem Projekt ÖPNV-Info.
Im Neunten Sozialgesetzbuch ist kein Mindestalter für die Begleitperson festgelegt. Verkehrsunternehmen erkennen ab einem Alter von 6 Jahren die Begleitperson an. Es sollte sich bewusst gemacht werden, dass die Begleitperson in der Lage sein sollte, dem schwerbehinderten Menschen die nötigen Hilfen und Unterstützungen zu geben.
Nein, ein Mindestalter gibt es nicht aber in der Praxis sollte die Begleitperson natürlich kein Kind sein, auf das selber noch aufgepasst werden muss, sondern mindestens ein Jugendlicher, also ab 14 Jahren. Die Person muss mindestens das Merkzeichen B vermerkt haben, damit ihr der Anspruch auf eine Begleitperson überhaupt zusteht.
Muss man die Begleitperson sozusagen Anmelden das er der Begleitperson ist?
Z. B. Darf ich Morgen Ihn Begleiten und dann in 3 Tagen die Mutter?
Nein.
Aber er muss das Merkzeichen B haben.
Nope, aber er muss mindestens 80% und ein H oder aH vermerkt haben