Darf sie mit den Taxi kostenlos fahren?
Also ich habe sie nicht gefragt, weil mir die Frage peinlich wäre, aber aus reiner Interesse würde ich es gerne wissen. Die Frau hat eine Gehbehinderung und kann nur mit den Rollator laufen. Und sie fährt immer mit den Taxi zur Arbeit. Muss sie für das Taxi eigentlich etwas bezahlen, dass sie bis zur Behindertenwerkstatt fährt oder kann sie da kostenfrei mitfahren? Und ab welcher Gehbehinderung darf man kostenfrei mit den Taxi fahren, reicht es wenn man auf beiden Knien Arthrose hat oder braucht man da schon etwas anderes?
10 Antworten
Wenn sie in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, hat sie wohl Anspruch auf kostenlosen Transport, zum Arbeitsplatz und wieder zurück. Meist gibt es da Fahrdienste mit Kleintransportern. Das übernimmt der Sozialhilfeträger. Ich vermute mal, im Falle dieser Frau, lohnt sich ein Transport mit einem Fahrdienst nicht und es wurde eine Einzelvereinbarung mit einem Taxiunternehmen getroffen.
Schwerbehinderte haben je nach Grad, einen Anspruch auf kostenlosen Nahverkehr. Es gibt auch Regelungen, um einen Fahrdienst zu beanspruchen. Grundsätzlich ein Taxi kostenlos zu benutzen, darauf gibt es keinen Anspruch. Das sind immer Sonderregeln. Ansonsten siehe hier:
https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleiche/mobilitaet-und-reisen
ich weiß nicht, ob man da überhaupt irgendwann mal offiziell kostenlos fahren kann
Krankenfahrten werden von der Krankenkasse übernommen. Als ich in der Ausbildung war und sie nicht fahren konnte, wurde meine Mutter auch per Taxi zu ihren Bestrahlungsterminen gebracht.
Es gibt hier auf dem Land sogar einzelne Kinder, die per Taxi zur Schule gebracht werden, weil es sich für den Bus nicht lohnt, die Orte anzufahren. Da zahlt das, glaube ich, das Land.
Sie zahlt. Kein Taxiunternehmer finanziert den Arbeitsweg für seine Mitmenschen.
Kein Taxiunternehmen fährt umsonst. Wenn sie die Kosten selber nicht tragen muss machen das andere z.b. die KV.