Erfahrung mit Sachbeschädigungsklage durch Deutsche Bahn

Kürzlich befand ich mich auf einer Bahnreise von Berlin nach Heidelberg. Beim Aussteigen aus dem bereits arg klapprigen IC (alte IR-Wagen) rutschte ich beim kräftigen Aufdrücken einer jener ja sicher allseits bekannten "Hebeltüren" ab und landete mit dem Arm in der Glasscheibe des Türfensters, die daraufhin sprang.

Ich wurde daraufhin sofort vom Zugchef "festgesetzt", der mir (implizit vorsätzliche) Sachbeschädigung vorwarf, Ersatzforderungen der Bahn angekündigte und den Sicherheitsdienst am Bahnhof rief, der meine Personalien feststellte und mich daraufhin zur Bundespolizei schleppte.

Obendrein wurde der Zug angehalten, da dieser mit gesprungener Scheibe angeblich nicht weiterfahren durfte. Dementsprechend musste der Wagen geräumt und abgesperrt werden.

Aus meiner Perspektive handelt es sich bei diesem Fall um einen Unfall, bei dem die private Haftpflichtversicherung greifen sollte. Mich interessiert weniger die Sachlage des Falls, als die Eure eventuellen Erfahrungen:

  • Ist dieses (ruppige) Vorgehen durch die Deutsche Bahn üblich und normal, sollte man sich damit arrangieren, oder gäbe es einen Grund, dagegen vorzugehen? Ich hab mich ein wenig arg wie ein "mutwilliger Zerstörer von DB-Eigentum" gefühlt.
  • Hat jemand Erfahrungen im Umgang mit der Deutschen Bahn in vergleichbaren Fällen versehentlicher Sachbeschädigung? Gehen die erfahrungsgemäß sachlich mit so was um, oder muss man sich auf "Gegenwehr" einstellen?

Herzlichen Dank!

Unfall, Recht, Deutsche Bahn, Haftpflichtversicherung, Sachbeschädigung, Fahrgastrechte
Gesamte Wohnungseinrichtung zerstört, was passiert nun?

Hallo. Meine Freundin hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt und wohnte noch mit ihm zusammen in einem Haus.Ihre Möbel standen unten und sie schlief schon seit Jahren im eigenen Schlafzimmer im Parterre. Nun hat sie eine neue Bleibe und der "EX" hat gesehen das am neuen Haus ein Umzugswagen stand und die ehemaligen Bewohner ausziehen.Da erst wurde ihm bewusst das sie es ernst meint. Mittags wurde er schon verbal ausfallend. Wir, mein Mann(57), meine Freundin (50) und ich(52) gingen dann abends gegen 23:00 zur Kneipe und trafen noch einen guten Bekannten (50). Wir tranken Cola und hatten Spass. Plötzlich kam der "EX" und fing an zu pöbeln und ging meine Freundin an. Er hat sie aufs übelste beleidigt und schubste sie auch des öfteren. Der Wirt und 5 andere Gäste haben ihn denn dann festgehalten und gesagt er solle gehen. Wir beschlossen das meine Freundin dort nicht mehr schlafen könne und ich fuhr zu ihrem Haus und holte heimlich ihren Hund. Wir haben uns dann heimlich aus der Kneipe geschlichen und sie hat bei anderen Bekannten geschlafen. Am nächsten morgen ging sie mit dem Bekannten zur Wohnung um ihre Medikamente zu holen. Die ganze Wohnung - all ihre Sachen - waren zerstört. Überall lag Glas und Schallplatten, CD`s und andere Sachen. Die Schränke waren umgeworfen und von der Wand gerissen. Überall war Blut da er sich wohl bei seiner Attacke verletzt hat. Meine Freundin hat nun Anzeige erstattet bei der Polizei.Er versucht nun mit ihr Kontakt aufzunehmen und bettelt um eine aussergerichtliche Regelung. Nun meine Frage: Was passiert nun weiter? Welche Strafe kommt nun auf ihn zu? Kann meine Freundin Schadensersatz fordern? Da sie ja nun nicht mehr dort wohnen kann, muss er die Miete komplett übernehem oder muss M. auch ihren Teil zahlen obwohl sie ja nun kurzfristig in eine neue Wohnung ziehen muss obwohl das nicht so geplant war. Bitte dringend um Reaktionen. Danke!

Mietrecht, Beleidigung, Sachbeschädigung, Strafgesetz
Katzen haben unsere Mietwohnung zerkratzt

Hallo, wir hatten bis vor zwei Monaten eine Wohnung mit Echtholzfußboden an ein Ehepaar mit 3 Katzen vermietet. Sie sicherten uns vor Mietbeginn zu, dass Ihre Katzen absolut brav sind und nichts zerstören. Als wir bei der Wohnungsübergabe unseren Fußboden gesehen haben, hat uns fast der Schlag getroffen. Der Holzfußboden wies tiefe Kratzer auf. Wir haben daraufhin einen Kostenvoranschlag eingeholt. Die Kosten für das Abschleifen des Bodens belaufen sich auf € 1.650,00. Die ehemaligen Mieter wollten die Kosten noch von einem, wie sie sagten, Sachverständigen prüfen lassen. Nachdem wir dann aber nichts mehr hörten, forderte ich sie auf, den Restbetrag (Kaution über € 1.000,00 haben wir einbehalten) von € 650,00 zu zahlen. Heute haben sie uns dann folgendes geschrieben:

Da uns bereits vor unserem Einzug die Haustierhaltung unserer drei Katzen erlaubt wurde, gelten laut Mietrecht Kratzer im Parkett als normale Abnutzung des Bodens und damit zum üblichen Mietgebrauch. Der Vermieter muss bei Erlaubnis der Katzenhaltung von einem höheren Verschleiß des Bodens ausgehen, somit liegt eine vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung vor. Dementsprechend sind wir zu keinerlei Schadensersatz oder etwaiger Reparaturkostenübernahme verpflichtet. (Vergleichsurteil: AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98)

Aufgrund dieser Sachlage möchten wir euch demnach bitten, uns die Kaution in voller Höhe inklusive Zinsen, wie im Mietvertrag vereinbart, zurückzuzahlen. Für unsere Unterlagen hätten wir dazu auch gerne eine Kopie des Sparbuchs, auf das ihr die 1.000 EUR, wie im Mietvertrag vereinbart, eingezahlt habt. Bitte überweist den entsprechenden Betrag auf unser Konto.

ZITAT ENDE !!!

Das kann doch wohl nicht wahr sein?!? Was sollten wir jetzt tun. Es handelte sich a) nicht um eine Parkettboden, sondern um einen Echtholzfußboden, b) handelt es sich nicht um normale Gebrauchsspuren, sondern um tiefe Kratzer. Was kann ich diesen jetzt schreiben ? Hat jemand eine Idee, wie wie trotzdem nicht auf unseren beschädigten Boden sitzen bleiben ? Vielen Dank im Voraus....

Wohnung, Katze, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag, Sachbeschädigung

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