Hey Leute,

ich muss euch erst einiges zu der Frage erklären. Mein Freund hatte vor knapp drei Jahren (2010) eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro wegen Sachbeschädigung. Wie es nunmal bei einer Geldstrafe ist, musste er nur die Hälfte absitzen. Jetzt nach zwei Jahren, wurde er beim Schwarzfahren erwischt & somit wurde in seiner Akte gelesen, dass er noch eine Reststrafe offen hat. Vor zwei Wochen kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft in dem steht, dass er "die restlichen" 800 Euro noch zahlen muss, ansonsten müsste er 50 Tage absitzen. Meine Frage ist jetzt, ob diese Geldstrafe wieder nur in einer Hälfte abgesessen werden muss oder ob er jetzt ganze 50 Tage absitzen muss?

Danke im Vorraus!