Hallo,

ich bin zurzeit 24 Jahre alt und möchte mich bei der Polizei in Bayern bewerben. Nun stoße ich auf zwei Fragen. Auf der Internetseite der Polizei heist ist "nicht mit dem Gestz in Konflikt". Wie ist dieser Satz zu verstehen? Ich hab mit 18 eine Sachbeschädigung begangen (unter Alkohol einfluss) und wurde nach Jugendstrafrecht behandelt . Das Verfahren wurde mit der Auflage von Sozialstunden eingestellt. Mit 19 hab ich meinen Führerschein für einen Monat verloren, wegen Fahrens unter Alkohol einfluss. Ich hatte damals 1,08 Promille (keine Auffälligkeiten bei der Fahrweise). Könnte eins der beiden Dinge mir ernsthafte Probleme bereiten? Oder die Summe der Fehltritte?
Danke für eure Mühe im Voraus.