Hallo, es geht um jemanden, der studiert, eine eigene Wohnung hat und BAFÖG-berechtigt wäre. Aufgrund seiner guten Noten erhält er aber ein Stipendium. Nun ist die Frage, ob er auch als Stipendiat GEZ-befreit ist.
Auf der GEZ-Website ist bei Befreiungen vermerkt: "a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben . b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben. c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben." Ist mir nicht klar, ob damit auch Stipendiaten gemeint sind?
Für Antworten: danke im Voraus!