GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

Hallo Ihr Lieben,

ich und mein Freund haben einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag gestellt. Ich kriege BAB, bei mir ist also alles geklärt.

Mein Freund hat ein duales Studium absolviert, wurde aber nach 6 Monaten noch innerhalb der Probezeit gekündigt. Das war im März. Ende Februar sind wir in unsere Wohnung eingezogen. (Der Mietvertrag läuft ab 01.01.16, die ersten 2 Monate mussten wir aber renovieren, in der Zeit haben wir auch nur die Nebenkosten gezahlt, das steht so auch im Mietvertrag.)

Da er erst 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er natürlich kein ALG, er hätte aber Sozialgeld bekommen,also Harz 4. Den Antrag hatte er auch.

Das er aber ab 01.10 ein anderes Studium anfängt haben wir uns dazu entschlossen es nicht zu beantragen und stattdessen von meinem Geld, Unterstützung unserer Eltern, Kindergeld und Reserven zu leben.
Wir mussten uns einschränken aber es ging.

Vorkurzem haben wir dann Post von der GEZ bekommen, dass wir etwas nachzahlen müssen, was ja an sich richtig ist.

Auf Grund der Umstände haben wir Antrag auf Freistellung gestellt. Beigelegt haben wir meinen BAB Bescheid und seine Ablehnung auf ALG, daraus folgt ja eigentlich, dass er Sozialgeld beantragen kann oder?

Aufjedenfall wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt meine Frage kann er bei der Arbeitsagentur eine Erklärung bekommen, dass er Geld hätte beantragen können?

Ich finde es so unfair, dass Leute die auf Kosten von Amt leben alles gezahlt bekommen und Leute die probieren es ohne hinzukriegen zur Kasse gebeten werden.

Weiß jemand was wir tun können?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Nana

Arbeitslosengeld, ALG, ALG I, ALG II, GEZ, Hartz IV, Rundfunkbeitrag
Vertragsrecht BGB und Rundfunkstaatsvertrag, verstehe ich nicht?

Hey!

Diesmal sage ich es direkt, ich möchte mit vernünftigen Menschen sprechen, Trollbeiträge und nichts zum Thema beisteuernde Kommentare lasse ich löschen. Ich möchte mit vernünftigen Menschen reden! Diesbezüglich will ich mich bei allen bedanken, die mir in den letzten Wochen in Geschichte geholfen haben!

Nachdem ich mit Geschichte fertig bin, ist jetzt Recht und Politik dran.

Und die Fragen gehen schon los.

Ich werde den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einfach GEZ nennen.

Im ersten Buch des BGB wird unter §§ 145 ff. ist geregelt, was man unter einem Vertrag versteht.

Hier steht, dass dies für alle Vertragsarten gilt. Und ein Rundfunktstaatsvertrag ist auch ein Vertrag, also muss doch §§ 145ff. gelten. Oder sehe ich das schon falsch?

Folgendes steht im §§ 145 ff.:

Unter einem Vertrag versteht man die von ZWEI oder MEHR Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolgs.

Mit anderen Worten:

Die PERSONEN müssen sich darüber einigen, dass eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Die erforderliche Einigung kommt dabei immer durch ZWEI Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot (= Antrag) und Annahme. Dabei muss der Inhalt und Gegenstand des Vertrages so bestimmt sein, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.

Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden.

Für einen Vertragsabschluss brauchen wir also rechtsfähige Personen.

Nun steht bei der GEZ:

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person.

Angenommen ein kleines Kind von 4 Jahren kauft mir für 500€ ein Eis ab, dann ist dieser Vertrag nichtig, weil das Kind nicht rechtsfähig ist.

Da das Unternehmen GEZ nicht rechtsfähig ist, wie kann es dann einen Vertrag mit 80.000.000 Bürgern abschließen, von denen keiner den Vertrag unterschrieben hat. Und selbst wenn sie unterschrieben hätten, hätten sie einen Vertrag mit einer nicht rechtsfähigen Person(Ist die GEZ eine Person???) abgeschlossen.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weiterhin ist sie keine Personengesellschaft und keine juristische Person. Also keine eG, KG, GmbH, AG und was es noch an Formen gibt.

Wie kann dann trotzdem ein Vertrag zustande kommen?

Fernsehen, Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, GEZ, Rundfunk, Rundfunkbeitrag

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