Dem Gerichtsvollzieher einen Tag zu spät Geld überwiesen

folgendes: ich bin ALG II empfänger und hätte somit theoretisch einen anspruch auf befreiung vom rundfunkbeitrag. nun ist es so, dass die damen und herren dort meinen antrag und die nötigen nachweise ignoriert haben und mir zunächst eine zahlungsaufforderung schickten - ich dachte, sie versuchen es auf "dummfang" und habe darauf nicht weiter reagiert, lediglich meine unterlagen (die ich zuvor kopiert hatte) erneut und diesmal per einschreiben dorthin geschickt. scheinbar zu spät, denn nun bekam ich post vom gerichtsvollzieher mit einem vollstreckungstitel gegen mich.

der gerichtsvollzieher meinte, dass er da gar nichts machen kann, ich solle zum amtsgericht gehen, denen die sachlage schildern und dann ist das amtsgericht als vollstreckungsgericht befugt, den auftrag einzustellen. beim amtsgericht erfuhr ich dann, das dies nicht so ist und dass ich beim verwaltungsgericht klagen müsste - ewiges hin und her. der gerichtsvollzieher aber meinte, dass nach ablauf der frist (16.02) bereits ein termin zur abgabe der vermögensauskunft ausgesprochen wird (ehemals eidesstattliche erklärung) - das kann ich mir keinesfalls erlauben, da ich dann nicht kreditwürdig bin, aber für ein bevorstehendes studium einen studienkredit aufnehmen muss.... habe dem gerichtsvollzieher dann in letzter minute doch das geld überwiesen, aber es kamnatürlich nicht mehr fristgerecht am 16.02. an, sondern sicher erst einen tag danach (17.02).

weiß jemand zufällig, ob ich da auf kulanz hoffen kann oder wird es wegen der nicht eingehaltenen frist weitere konsequenzen geben (abgabe der vermögensauskunft, bspw.) und wie kann ich allgemein erreichen, dass mich der "beitragsservice" befreit - wie gesagt, reagieren die nicht auf meine post und auf mails und anrufe gleich gar nicht. vielen dank für jeden hinweis und rat,

Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Rundfunkbeitrag
GEZ Nachzahlungsforderung nachdem Mitbewohner bereits bezahlt hat

"GEZ" ist kürzer, ich meine natürlich den "Rundfunkbeitrag".

Bei mir ist es so, und dafür werde ich wahrscheinlich gerechte Schelte ernten, ich hab auf deren Schreiben nie reagiert. Dann hatte ich von Oktober 2013 bis September 2014 eine Mitbewohnerin, die sich angemeldet hat und für diesen Zeitraum auch ganz normal bezahlt hat (ich hab ihr die Hälfte per Dauerauftrag überwiesen).

Da ich eine neue Mitbewohnerin habe, hatte ich mich entschieden, mich selbst anzumelden, ab Oktober 2014 (so auch korrekt in der ersten Rechnung vermerkt, die sich auf den Zeitraum seit Oktober 2014 bezieht). Bei der Anmeldung hatte ich auch angegeben, dass im Haushalt von Oktober 2013 bis September 2014 Gebühren gezahlt wurden. Ich hatte den Namen der Ex-Mitbewohnerin angegeben und der Sachbearbeiter hatte sie entsprechend auch im System gefunden.

Jetzt hab ich aber eine Nachzahlungsforderung bekommen, die sich nicht nur auf den Zeitraum von Januar 2013 bis September 2013 bezieht (womit ich natürlich gerechnet hatte, weil dafür bisher tatsächlich nicht bezahlt wurde), sondern auch auf die zwölf Monate, für die ja schon über meine Ex-Mitbewohnerin gezahlt wurde.

Meine Frage: Ist diese volle Forderung wirksam? Die wissen ja schon, dass für die Wohnung von Oktober 2013-September 2014 bezahlt wurde. Also haben die da einen Fehler gemacht, oder muss ich jetzt für diesen schon gezahlten Zeitraum tatsächlich nochmal bezahlen?

GEZ, Rundfunkbeitrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rundfunkbeitrag