GIS Mitarbeiter wollte unbedingt in meine Wohnung trotz Quarantäne?

5 Antworten

Die MitarbeiterInnen dürfen ohne Zustimmung nicht in die Wohnung, auch wenn sie gerne das Gegenteil behaupten.

Das Drohen mit der Polizei ist ebenfalls ein Trick. Auch diese dürfte ohne deiner Zustimmung nicht die Wohnung betreten. Es gibt zwar die theoretische Möglichkeit, dass die GIS eine behördliche Nachschau veranlasst, aber das ist dann mit Termin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien

Ich machs mir mal einfach:

-hast du denn ein Rundfunk/Fernsehgerät angemeldet? Hier die wahrscheinlichen Folgen. Dass du die Tür zugemacht hast, erledigt das Problem nicht.

.

GIS-Mitarbeiter haben kein Zutrittrecht; sie dürfen die Wohnung nur betreten, wenn sie hereingebeten werden. Nur wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Meldung falsch oder unvollständig ist, oder eine solche trotz Mahnung verweigert wird, kann die Gesellschaft unter Mitwirkung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Überprüfung der Gebührenpflicht veranlassen.

Werden von einem Wohnungsinhaber erwiesenermaßen wahrheitswidrige Angaben gemacht, handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsübertretung, wonach die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro verhängen kann.

Die GIS ist eine beliehene Behörde und kann daher Bescheide und Rückstandsausweise ausstellen. Beschwerden sind an das Bundesverwaltungsgericht zu richten (§ 6 Abs 1 Rundfunkgebührengesetz idF BGBl I 2013/70).

Die GIS setzt vor allem auf Abschreckung durch ihre Hausbesuche und durch Kampagnen in Fernsehen, Radio und Internet. Diese Vorgehensweise hat sich als wirkungsvoll erwiesen.

GIS-Mitarbeiter erhalten eine Prämie für jeden aufgedeckten „Schwarzseher“, die inoffiziellen Angaben zufolge etwa 20 Euro beträgt.

Was darf die GIS - RechtEasy.at (Erklärung Österreich)

Was darf die GIS

Darf der GIS-Mitarbeiter die Wohnung betreten? Nein, er darf die Wohnung nur mit Einverständnis betreten. Das ist also NICHT strafbar.


frodobeutlin100  20.11.2021, 00:50

Meldepflicht (gis.at)

Im Übrigen hast Du eine Auskunfts- und Meldepflicht ...

Tätlichkeiten von Deiner Seite werden selbstverständlich zur anzeige bebracht ... ob tatsächlich Nitwehr gegenen war, wird dann ein Gericht entscheiden

0

was ist Gis??

war das eine Pfändung, und er wollte deinen Fernseher mitnehmen

du hast ihn tätlich angegriffen, das hat Folgen für dich


verreisterNutzer  20.11.2021, 00:40

Das ist ein Mitarbeiter, der kommt wenn du keine Rundfunkgebühren bezahlst.

0
MrSieDasAn  20.11.2021, 00:42

Also zumindest hier in NRW, wäre das Notwehr und somit nicht rechtswidrig, da er versucht hat eine rechtswidrige Handlung (Hausfriedensbruch) abzuwehren und dabei keine übertriebenen Mittel angewendet hat

Das ist natürlich alles im Zusammenhang zu sehen, was vorher passiert ist (Wurde vorher geredet, gebeten zu gehen, etc.)

0
peterobm  20.11.2021, 00:46
@MrSieDasAn

wo Notwehr?

er war angemeldet es kam vorher Post.

Quarantäne eine Schutzbehauptung.

mich würde die andere Seite interessieren

0
MrSieDasAn  20.11.2021, 00:50
@peterobm

Angemeldet war er nicht... Da verweise ich auf den Kommentar unter der Antwort von sunnybee23...

Betreten darf er die Wohnung nur mit Zustimmung des Eigentümers oder des Mieters... Diese lag ja wohl offensichtlich nicht vor...

Zum Hausfriedensbruch ein Auszug aus § 109 StGB Abs. 1:
"Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen."

Natürlich sind hier, wie auch schon davor gesagt, die begleitenden Tatsachen enorm wichtig...

0

Niemand hat das Recht, deine Wohnung zu betreten. Mach eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Laß dir das nicht gefallen.