Rücktritt Kaufvertrag im beiderseitigem Einverständnis

Hi Leute,

ich brauche nochmal euren Rat bzw. eine Bestätigung. ;)

Ich hab dazu gestern schon mal was geschrieben. Könnt ihr ja gerne nochmal nachlesen: http://www.gutefrage.net/frage/autoverkauf-ebay-kleinanzeigen#answer123000818

Ich habe heute einen Anruf von dem Händler bekommen und er meinte, dass seine Nummernschilder geklaut wurden und er daher das Auto erstmal nicht abholen kann. Er hat darauf gepocht, dass ich ihm eine Mail schreibe in der steht, dass der Käufer das Auto nicht wie besprochen abgeholt hat und daher der Vertrag ungültig ist. Ob dahinter ein Trick steht sei mal dahingestellt.

So haben wir uns dann geeinigt:

Meine E-Mail: Sehr geehrter Herr ...,

wie gerade telefonisch besprochen und von Ihnen gewünscht bestätige ich Ihnen hiermit, dass Sie gestern den vereinbarten Termin zur Abholung des Autos, wie im Kaufvertrag vom 06.5.2014 beschrieben, nicht einhalten konnten.

Des Weiteren ist es Ihr Wunsch vom Kaufvertrag zurückzutreten, da Sie auf Grund fehlender Nummernschilder den Vertrag nicht einhalten können. Im beiderseitigen Einverständins trete ich hiermit mit sofortiger Wirkung vom am 06.05.2014 geschlossenen Vertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir, dass auch Sie mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom Händler:

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit bestätige ich ihnen,daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete.Ich habe z.Z. keine roten Schilder und kann daher das Auto nicht überführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ist es denn damit jetzt erledigt? Kann ich mein Auto neu verkaufen???

Danke

Kaufvertrag, Vertrag, Rücktritt, Vertragsrecht
Mündliche Vereinbarung beim privaten Haus-Verkauf, Käufer meldet sich nicht mehr - was tun?

Hallo an alle Experten,

vor einigen Monaten haben wir als -Privatleute- (Ehepartner und Hauseigentümer) mit einem Interessenten / Käufer, nach mehreren Besichtigungen und Gesprächen, eine mündliche Vereinbarung über einen eventuellen Kauf für Haus und Grundstück getroffen. (einziger Zeuge Ehepartner)

Der Möchtegern-Käufer hat sofort Architekt, Bauamt und Vermesser beauftragt (mit unserer schriftlichen Einwilligung, aber er als Auftraggeber), er hatte es sehr eilig. Zudem noch einen Gutachter seiner Bank bestellt für ein Wertgutachten.

Nun ist der Käufer seit ca. über 1 Monat nicht mehr erreichbar und meldet sich auch nicht mehr.

Frage: - Wie lange sind wir an eine mündliche Verkaufszusage gebunden? - Welche Frist (per Einschreiben/Rückschein) müssen wir als Eigentümer setzen, ohne daß der Käufer uns eventuell seine entstandenen Kosten berechnen kann ? - Wie sieht es mit Schadenersatz aus ?

Wir möchten gern unsere Immobilie neu zum Verkauf anbieten, wir wollen keine weitere Zeit mehr verlieren oder verschwenden. Dürfen wir das so einfach in der jetzigen Situation, und was müssen wir beachten?

Was können oder sollen wir am besten tun ???

Für Eure Antworten sind wir sehr dankbar und wirklich gespannt...

Liebe Grüße und ein herzliches Dankeschön !

Schadensersatz, Recht, Immobilien, kaeufer, Rücktritt, Verkäufer, Frist, mündliche Vereinbarung
Autokauf / Unfallschäden : Unbekannt angegeben / Zweifel

Hallo ;-)

Wir haben am 12.09.2013 bei einem großen Opel Händler einen gebrauchten Meriva gekauft. 1 Jahr alt, 20000 km gelaufen.

Als wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist mir aufgefallen, das unter ,,Unfallschäden'' UNBEKANNT angegeben war. Haben den verkäufer darauf angesprochen und er meinte, das sie das immer so reinschreiben.,, Der Vorbesitzer hat uns gesagt, der Wagen ist Unfallfrei, aber das können wir ja nicht überprüfen. Darum schreiben wir das immer so rein. Aber der Wagen ist Unfallfrei. ''

Haben uns nichts böses dabei gedacht und den Vertrag unterschrieben.

Jetzt, bei genauer durchsicht der Papiere kommen mir doch langsam leichte Zweifel. Denn im AU Bericht steht drin, das die AU ,,nach erfolgreicher Reperatur'' durchgeführt worden ist.

Ich habe durch das Service-Heft den Vorbesitzer (ebenfalls ein großer Autohändler, welches dieses Fahrzeig wohl an Sixt vermietet hat) in Wiesbaden ausfindig machen können und denen jetzt mal eine Email geschrieben, ob Ihnen ein Unfall bekannt ist. Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.

Meine Frage nun, könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es tatsächlich einen Unfall gegeben hat? Ich denke dann müssten die mir noch den Vertrag zuschicken, wo sie angeben, das der Wagen als UNFALLWAGEN verkauft wurde. Denn wenn nicht, hätte das mein Opel händler ja nicht wissen können, oder? Wie sieht es dann aus, mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Es geht hier immerhin um 15,000 € :-(

Danke für die Antwort ;-)

Unfall, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Rücktritt, unfallschaden
Rücktritt vom Kaufvertrag bei zu langer Reparatur möglich?

Folgendes Szenario:

  • Ich erwarb am 26.06.2013 ein neues Mobiltelefon im Fachhandel. Es funktionierte bis 19.07.2013 abends, bis es sich nicht mehr starten ließ;

  • Am 20.07.2013 gab ich es im Laden ab zur Reparatur; als Dauer wurden 10-14 Tage angegeben;

  • Nach 2, 3, 4 und nach 5 Wochen rief ich jeweils an, um zu erfahren, was nun der Stand der Dinge sei; mir wurde mitgeteilt, dass die Vertragswerkstatt auf ein Ersatzteil (Hauptplatine) warten würde, dieses wäre schon beim Hersteller bestellt;

  • Bereits nach 4 Wochen aber teilte mir der Zuständige am Telefon mit, dass er nun die Werkstatt schriftlich anmahnen würde und auch der Hersteller schriftlich über den Missstand in Kenntnis gesetzt worden ist; der Werkstatt gab man 2 Wochen Frist;

  • Letzte Woche, in der 5. also, wurde mir beim Anruf mitgeteilt, dass nach wie vor keine Antwort von der Werkstatt da wäre, noch eine Woche wäre Zeit, danach würde mein Gerät unrepariert zurück gefordert werden und ich würde ein neues erhalten vom Markt;

  • Dies ist nun also Woche Nummer 6, und ich bin verständlicherweise bepisst und warte drauf, dass sich etwas tut; diese Woche habe ich noch nicht angerufen, warte auf den Anruf der Werkstatt

Nun meine Frage:

Kann ich mittlerweile vom Kaufvertrag zurücktreten, oder muss ich ein neues Gerät oder sogar - trau ich denen auch zu - eine Gutscheinkarte über den Kaufpreis des Handys nehmen?

Bitte spart auch irgendwelche "siehe Wikipedia" oder "solche Fragen gabs schon viele, googlen hilft", denn ich bekomme sowas von widersprüchliche Informationen, dass ich mittlerweile echt nicht mehr durchblicke. Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

Dauer, Kaufvertrag, Reparatur, Rücktritt
Ist ein mündlicher Kaufvertrag beim Hauskauf gültig?

Hallo..

Also ich hab folgende Frage. Wir haben uns im Januar ein Haus angeschaut, was uns sehr gut gefallen hat. Wir haben uns mit dem Verkäufer und dem Makler geeinigt und sind dann natürlich los und haben uns um die Finanzierung gekümmert. Leider hat diese nicht geklappt und ich hab es dem Makler gesagt. Hab ihm gesagt, dass ich einen Antrag bei der N-Bank stellen werde und es noch dauern kann. Darauf hin sagte er, dass er das Haus zum Verkauf in die Zeitung setzen will. Ich hab ihm gesagt, dass ich damit einverstanden bin, da ich die Leute nicht noch länger warten lassen will. Jetzt vor ein paar Tagen hab ich die Zusage von der N-Bank bekommen und hab mich bei dem Makler erkundigt ob das Haus noch da ist und er sagte, dass es noch da sei und er es nicht mehr reingesetzt hat, weil er ja wusste dass ich den Antrag stelle und er es für uns zurückgestellt hat. Heute hab ich dann im Internet ein anderes Haus gesehen, was viel günstiger und auch von der Lage her besser ist als das andere Haus. Mein Mann ist jetzt am überlegen ob wir nicht doch das günstigere nehmen. Wir haben nächste Woche die Termine bei den Banken für das erste Haus (was mir auch besser gefällt). Was ist jetzt, wenn wir uns doch für das günstigere entscheiden? Haben die Verkäufer von dem ersten Haus irgendwelche Ansprüche uns gegenüber? Wir haben nichts schriftliches und ich hatte ja auch gesagt, dass er es wieder zum Kauf freigeben kann. Klar warten die Leute jetzt schon sehr lange auf uns und ich fühle mich auch nicht so gut bei der Sache, aber mein Mann meint, dass das günstigere Haus halt für uns besser ist (geldmäßig) und auch von der Lage her. So müssten meine Kinder halt nicht die Schulen wechseln und es ist halt näher am Zentrum. Mein Mann sagt auch, dass wenn der Makler nen Käufer gehabt hätte, dann hätte der Makler auch nicht auf uns gewartet. Bin etwas hin- und hergerissen. Vor allem hab ich etwas Angst, dass die dann irgendwie Schadensersatz verlangen oder so. Die haben nämlich auch schon ein Haus gesehen, was die dann kaufen wollen. Geht das, wenn man nichts schriftliches hat? Sie waren beim Gespräch zu 5. und wir waren zu 4. Hatte meine Bruder noch mitgenommen und seine Frau und die sind halt ne Erbgemeinschaft..

Bin mal auf die Antworten gespannt. Danke

Immobilien, Rücktritt
Rücktrittsrecht?!?

Hallo Ich habe vor ziemlich genau 11 Tagen bei dem haarlaserentfernungsistitut Namens Hairfree einen Vertrag abgeschlossen über 1760€ (mehrere Behandlungen) ich sagte der Dame das ich dies vorerst mit meinem Freund abklären müsse, ob wir uns derzeit eine solche finanzielle Belastung leisten können, da wir derzeit auch noch einen Kredit abzuzahlen haben. Wir setzten dennoch einen Vertrag auf u die nette Dame notierte sich meine bankverbindung etc. . Sie Versicherte mir das falls ich mich doch dagegen entscheiden würde, sie die Dokumente einfach zerreißen würde. Nun, 11 Tage später teilte ich ihr per E-Mail mit, dass es nun tatsächlich nicht hin haut, ich mir noch mehr finanziellen Druck nicht leisten kann u sie mir den Termin streichen solle, kurz drauf kam die Mail zurück, dass sie dies bedaure, ich aber dennoch die 1760€ zu Zahlen habe. Ich rief also dort an, erinnerte sie daran das sie, wie oben beschrieben, die Dokumente zerreißen würde, würde ich mich doch dagegen entscheiden. Daran schien die gute sich nicht mehr erinnern zu können u drohte es an die Rechtsabteilung weiter zu leiten, setzte mir eine 2 Tage Galgenfrist mich bei ihr zu melden, die Sache bis dahin überdacht zu haben u persönlich mit ihr zu sprechen. Von dem Wort "Rücktrittsrecht" wollte sie nichts wissen, ich habe keines, da ich eine kundenvereinbarung unterzeichnet habe u keinen internetkauf getätigt habe. Ich werde ihr per Eil Post u per Einschreiben nochmals zukommen lassen, dass ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache u dann abwarten. Was haltet ihr davon? Ähnliche Erfahrung? Vlt sogar mit Hairfree? Danke für jede Antwort

Recht, Rücktritt

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