Wer trägt meine Anwaltskosten - Rückgabe eines Autos?

hey,

ich habe mir im Dezember ein Auto bei einem Händler gekauft, welches leider Mängel hat. Der Händler hat auch mehrmals versucht diese Mängel zu beheben. Nach jedem Reparaturversuch wurde der Mangel aber schlimmer. Nun steht das Auto vor meiner Tür und ist nichtmehr fahrtauglich. Der Händler hat bereits ein Einschreiben von mir erhalten, wo ich vom Kaufvertrag zurücktrete und ihm eine Frist gegeben habe, bis wann ich das entstandene Rückabwicklungsverhältnis beendet haben möchte. Die Frist läuft kommenden Montag ab.

Leider gehe ich davon aus, das ich nichts mehr vom Händler hören werde. Ich werde dann Montag anrufen und nachfrage was los ist, bin mir aber ziemlich sicher das ich das ganze nun in die Hände eines Anwaltes geben muss.

Wer trägt diese kosten?

Es geht hier um einen Streitwert von 4500€ (Kaufpreis des Autos) + 300€ (Neue Allwetterreifen). Natürlich darf der Händler mir für die bisher 4000 gefahrenen KM etwas abziehen, es sollte aber nicht mehr als 100-150€ sein.

Die Anwaltskosten werden sich sicher auf einige 100€ belaufen... Bleibe ich auf diesen Kosten sitzen?

Wenn ich ehrlich bin hätte ich auch Lust auf Schadensersatz zu klagen. Ich musste mir mehrere Tage Urlaub nehmen, es ist bereits der zweite Monat wo ich mir ein 100€ Bahnticket kaufen musste. Außerdem werde ich gezwungen mit der Bahn zur Arbeit zu fahren, obwohl ich Angst vor dem Zugfahren habe, weswegen ich auch schon in Therapie war. Außerdem zahle ich Steuern und Versicherung für ein Auto was ich nicht nutzen kann. Theoretisch könnte ich sogar wegen Betrugs klagen, jedoch kann ich vermutlich nicht handfest beweisen, dass der Verkäufer vom Schaden wusste.

Naja... mir reicht es aber wenn ich endlich mein Geld vom Autokauf zurück bekomme.

Auto, Kaufvertrag, Anwaltskosten, Händler, Rücktritt, Vertragsrecht
Hagelschaden bei Vorführwagen nach verbindlicher Bestellung

Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine verbindliche Bestellung für einen neuen Pkw unterschrieben. Es handelt sich dabei um einen Vorführwagen, Erstzulassung 28.02.13, 80 km. Als unverbindlicher Liefertermin wurde mir der 15.08. genannt. Außer der Bestellung habe ich bis heute nichts weiter unterschrieben.

Nun gab es am Sonntag ein schlimmes Unwetter mit golfballgroßem Hagel beim Händler. Mein Wagen stand draußen, deswegen bin ich gestern vorbei gegangen und siehe da, einige Dutzend Beulen auf Dach und Motorhaube. Der Verkäufer versicherte mir, der Wagen werde wie neu gemacht – Teile ausgetauscht, lackiert, etc. Auf meine Frage, ob wir dann noch mal über den Preis reden könnte, da der Schaden m.E.n. eine Wertminderung darstellt und “wie neu” eben nicht gleich “neu” ist, antwortete er sehr schnell und knapp mit “Nein, da kann ich nix mehr machen”! Er würde aber seine Chefin fragen, ob sie evtl. eine Tankfüllung springen lässt.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Wagen mit derartiger Beschädigung zu fahren, sofern diese fachmännisch repariert wurde, aber dass er einen Preisnachlass kategorisch ablehnte, regte mich doch ziemlich auf. Da kann ich auch einen ganz neuen Wagen bestellen und krieg dem zum selben Preis, dafür aber ohne Schaden.

Ich wollte erst die AGBs zur Hilfe ziehen, aber genau die beiden Seiten wo die drauf stehen, fehlen auf meiner Kopie der Bestellung...

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf einen Preisnachlass, ggfs. auch mit Einsicht in das Gutachten, was sicherlich für deren Versicherung erstellt werden muss? Ich gehe davon aus, dass ich auch vom Vertrag zurücktreten kann, da mir der Händler den Wagen eben nicht mehr wie bestellt liefern kann?

Danke im Voraus!

Kaufvertrag, Mangel, PKW, Preis, Rücktritt
Immobilienmakler verlangt Rücktrittsgebühr, was tun?

Hallo,

ich habe mir über verschiedene Makler eine Wohnung gesucht. Als ich eine passende gefunden habe, habe ich die Mieterselbstauskunft unterschrieben. In dieser stand folgender Text-Absatz (Siehe Bild)

Dem Makler A habe ich gesagt, dass ich die Wohnung schnell benötige. Nun wurden aber immer stückchenweise weitere Informationen angefordert und ich bin langsam nervös geworden. Zum Schluss stand zur Debatte, dass der Vermieter eine Bürgschaftserklärung haben will. Dann habe ich die Initiative ergriffen und mich für eine andere Wohnung entschieden, wo ich wusste, dass ein schneller Einzug möglich ist (Makler B).

An einem Donnerstag habe ich dann Makler B angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich eine Wohnung von ihm mieten möchte. Makler A hat am Freitag angerufen und ich sagte ihm, dass ich keinen Bürge gefunden habe und daher die Wohnung nicht nehmen kann. Am Samstag habe ich dann die Wohnung von Makler B gemietet.

Am Montag meldet sich Makler A bei mir und meinte, ich müsste die Bürgschaft nicht nachweisen. Auf diese Antwort habe ich gesagt, dass ich mich bereits für eine andere Wohnung entschieden habe, da ich die Wohnung bis Sonntag gebraucht hätte und nicht bis Montag. In der gleiche Woche erhielt ich eine Rechnung mit einer Bearbeits-/Reservierungsgebühr für die Stornierung/Rücktritt vom Mietvertrag.

Ich habe weder eine Reservierung unterschrieben, noch bin ich vom Mietvertrag zurückgetreten. Was meint Ihr, muss ich die Rechnung tragen oder nicht?

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Wohnung, Gebühren, Mietrecht, Immobilien, Rücktritt
Kaufantrag für Auto ohne Kaufbestätigung doch rechtskräftig?

Ich habe am 01.02.2012 einen Kaufantrag für ein Auto unterschrieben. Auf dem Blatt steht, dass es eine Bestellung für neue Kraftfahrzeuge ist. Laut dem Verkäufer handelte es sich erst um ein Lagerabruf, was etwa 2-3 Wochen bis zum Liefertermin dauern sollte. Nach 5 Wochen stellte es sich fest, dass ein Mitarbeiter des Autohauses einen Fehler gemacht hatte. Statt ein Lagerabruf hatte der Mitarbeiter einen Werkabruf durchgeführt, was bedeutet, dass das Auto erst in die Produktion gehen muss und die neue Lieferzeit diesbezüglich bis zu 2-4 Monate dauern würde. Da die Lagerbestände leer waren, konnte der Verkäufer keinen erneuten Lagerabruf durchführen. Da ich den Kaufantrag unter der Voraussetzung der 2-3-wöchigen Lieferzeit abgeschlossen habe, bin ich natürlich nicht mit den wesentlich längeren Wartezeiten einverstanden. Ich möchte vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ich der Meinung bin, dass ich den Vertrag unter falschen Voraussetzungen unterschrieben habe. Ich wurde sozusagen mit 2-3 Wochen gelockt und nun dauert es plötzlich bis zu 4 Monate. Der Verkaufsberater möchte nicht vom Vertrag zurücktreten und ist der Meinung, dass der Vertrag noch rechtskräftig ist, da er den Fehler nicht verursacht hat. Ich kann mir leider vorstellen, dass der Verkäufer juristisch im Recht ist. Allerdings habe ich jetzt aber folgende Frage: Ein Freund von mir hat die Unterlagen vom Verkäufer durchgeguckt und festgestellt, dass ich nur einen Kaufantrag/Bestellung + Nachweis über Fahrzeugkauf ohne Gebrauchtwageninzahlungsnahme/Verwertungszuführung unterschrieben habe. Seines Wissens ist der Verkäufer verpflichtet mir innerhalb von 3 Wochen eine Kaufbestätigung zukommen zu lassen. . Es sei denn, es ist in den AGB anders festgehalten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine solche Kaufbestätigung habe ich jedoch nie erhalten. Da es fast 6 Wochen her ist, dass ich unterschrieben habe, wäre diese Frist schon längst vergangen. Kann mir jemand sagen, ob mein Freund mit seiner Vermutung Recht hat und ob ich vom Kaufantrag ohne weiteres zurücktreten kann?

Auto, Kaufvertrag, Rücktritt

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