Rechtslage bei Tickets wo es einen 'Hauptkäufer' gibt?

Hey Leute,

Eine ehemalige Freundin hatte für uns beide Tickets für ein Konzert besorgt. Der Einlass dieses Konzertes wird so gehandhabt, dass es einen Hauptkäufer gibt, dieser hat mehrere Tickets gekauft. Alle Personen die mit kommen möchten, müssen jedoch mit dem Hauptkäufer anstehen und rein gehen. Es gibt auch keine physischen Tickets, das ist alles online (Ja ich bin mir sicher, dass es echte Tickets sind, die wurden bei Eventim oder ähnliches gekauft).

Jedoch haben wir uns verstritten und ich möchte nun nicht mehr mit gehen. Ich wäre sowieso nur ihr zu liebe mit gekommen, mich interessiert das Konzert eher wenig... Somit zu meiner Frage, kann ich das Geld von ihr zurück verlangen? Bis zum Konzert sind es noch einige Monate hin und die beiden Tickets sind auf ihren Namen personalisiert. Ich frage mich nur wie da die genaue rechtslage aussieht, falls sie es mir böse nimmt. Habe ich indirekt einen Kaufvertrag abgeschlossen als ich gesagt habe, dass ich mit komme? Das Geld habe ich ihr auch schon gegeben. Das Ticket gehört aber ja nicht mir, steht somit unter ihrem Namen in ihrem Eigentum, habe ich also rechtlich einen Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen?

Ich möchte natürlich ungern, dass es im Endeffekt zu so einem großen Akt wird, aber möchte nur im voraus die Sicherheit haben.

Vielen Dank für eure Antworten!

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Ebay Verkäufer reagiert nicht und zahlt mir meine Retoure nicht?

Moin,

ich hab folgendes Problem: Ich habe Mitte Januar 4 Pullover bei Ebay gekauft, welche ich allesamt zurückgeschickt habe, weil sie mir nicht gefielen. Kostenlose Rückgabe wurde angeboten und ich habe alles Fristen eingehalten. Dummerweise habe ich natürlich nicht 4 Kartons mit je einem Pullover zurückgeschickt, sondern für jeden Pullover habe ich eine Rückgabe eröffnet und dann alle 4 in einem Karton an den Verkäufer zurückgeschickt. Nach ungewöhnlich langer Transportzeit habe ich dann in der Sendungsverfolgung gesehen, dass das Paket am 05.02.24 dort übergeben wurde. Seit dem 08.02.24 versuche ich ohne Erfolg den Verkäufer zu kontaktieren, mit der Frage, wann ich mit meiner Gutschrift rechnen kann. Bisher jeden Tag geschrieben, der Verkäufer stellt sich aber tot. Jetzt wollte ich heute über Ebay einen Fall eröffnen und musste verstellen, dass mir diese Option gar nicht angezeigt wird. Finde nirgendwo die Möglichkeit Ebay mein Problem zu schildern. Hinzu kommt leider, dass aus irgendwelchen Gründen der Erhalt der Ware meinerseits dort bei Ebay auch gar nicht angezeigt wird. Dort steht die Ware immer noch als "versendet". Wenn ich jetzt auf meine gekauften Artikel gehe, dort auf "weitere Aktionen" gehe, hätte da doch eigentlich die Option " Ebay einschalten " stehen müssen. Tut es aber nicht. Auch wenn ich auf "Einzelheiten zur Rückgabe" gehe, habe ich im folgenden Fenster nur die Option die Rückgabe abzubrechen und mir das Rücksendeetikette auszudrucken. Was mich hier jetzt wundert ist, dass ich Ebay Plus habe und beim Kauf auch Ebay Käuferschutz innbegriffen war, warum kann ich hierfür Ebay nicht einschalten??

Nächste Problem, selbst wenn ich Ebay jetzt einschalten könnte, ich habe faktisch nur den Sendungsverfolgungsnachweis für 1 Paket, wo aber am Ende 4 Pullover drin waren, was ich nicht beweisen kann. Aber wer schickt denn bitte für 4 Pullover, jeden Pullover in je einem separaten Karton zurück.

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten an mein Geld zu kommen? Wir reden hier jetzt auch nicht über 10 € und irgendwie kann es ja nicht sein, dass der Verkäufer sich tot stellt und ich habe jetzt keine Möglichkeit mehr an mein Geld zu kommen. Jemand eine Idee? Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch bei Ebay anrufen kann, aber gibt es auch noch eine andere Möglichkeit?

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