Fehlende Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung - macht es in dem Fall überhaupt Sinn, sie noch nachzuweisen?
Ich frage für eine Freundin:
Sie hat (bald 49 Jahre) erfahren, dass bei ihrer Rentenauskunft die Schul- und Studienzeiten komplett fehlen. Also 7 oder 8 Jahre ab Sommer 1993.
Kann sie die noch nachreichen? Also Nachweise besorgen?
Und selbst wenn: Bedingt durch Folgen von Straftaten und Krankheiten im Zusammenhang damit konnte sie nie richtig arbeiten, ist inzwischen arbeitsunfähig (unter 3h/Tag). Laut der Dame bei der Auskunft fehlen ihr 4,8 Beitragsjahre, also Zeiten, in denen sie mind. 4-5 Stunden/Tag arbeiten müsste.
Da das ja nahezu ausgeschlossen ist, meine Überlegung, ob sie sich den Stress und die Kosten gleich sparen soll und mit der Zeit und dem Geld besser ab und an mit der Freundin (mit mir) einen Kaffee trinken sollte?
Außer irgendwas wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter wird sie vermutlich eh nichts bekommen?