Fehlende Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung - macht es in dem Fall überhaupt Sinn, sie noch nachzuweisen?

5 Antworten

Sicher lohnt das Nachreichen. Dafür ist die Kontenklärung ja da. So pauschal davon auszugehen, das bringe nichts, halte ich für einen Fehler. Ihr wisst es nicht.
Und üblicherweise hat man doch die Nachweise der Schul und Studienzeit zu Hause. Was sollte da groß und kostenpflichtig besorgt werden?


September24 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 17:00

Es gibt eben bis auf 1 Examenszeugnis (auch nur beglaubigte Kopie) nichts mehr. Viel Krankheit, Umzüge, ... da blieb auch sonst kaum was erhalten ...

Soweit die Daten erreichbar sind, würde ich das unbedingt nachreichen, immer in Kontakt mit der Rentenversicherung bleiben.

Jeder Rentenpunkt, den du auf diese Weise rausholst, bringt nachher (in Rente) lebenslang ca. 40,- pro Monate Rente mehr (derzeit - genaue Daten habe ich nicht). Gibt pro Jahr auch schon mal 12 x 40 = 480,-. Davon kannst du viel Kaffee trinken.


turnmami  03.10.2024, 20:00

Schul- und Hochschulzeiten werden bei der Rentenberechnung nicht bewertet. Bringen also 0 Entgeltpunkte. Sie sind nur für die Gesamtleistungsbewertung wichtig

turnmami  03.10.2024, 21:49
@norbertk62

Was verstehst du nicht an Anrechnungszeiten? Sie zählen nicht zu der WZ von 60 Beitragsmonaten und werden NICHT mit Entgeltpunkten bewertet...also ganz genau wie meine Aussage

Es macht immer Sinn. Ich habe die Kontenklärung hinter mir. Wie es der Teufel will, bin ich halt Sammler und hatte sogar noch uralte Abrechnungen, sowie händisch unterschriebene Meldequittungen. Die Schulzeit nachzuweisen war da der leichteste Part.


September24 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 19:53

Danke Dir! Muss man für die Nachweise mit hohen Kosten rechnen? Die Frage wegen begrenzten Mitteln (Bürgergeld).

Es macht immer Sinn fehlende Zeiten nachzuweisen.

Je eher desto besser, da dann bei den entspr. Schulen noch Nachweise angefordert werden können

Für ein abgeschlossenes Studium bekäme sie 48 <beitragsmonate gut geschrieben.

Das wären bei 75 % dann 3 Rentenpunkte (also z.Zt. ca 120 € Rente)

Und Schulzeiten nach dem 16. Lebensjahr zählen ebenfalls.


hilflos99  03.10.2024, 17:41

falsch, Studienzeiten ergeben keine Rentenpunkte, sondern sind nur Anrechnugszeiten

turnmami  03.10.2024, 08:07

Lieber Rentenexperte. Es gibt KEINE Beitragsmonate für Hochschulzeiten. Nur Anrechnungszeiten!!

September24 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 20:03

Und abgeschlossenes Studium bedeutet, Examenszeugnis beglaubigt bei der DRV einreichen?

DerHans  25.09.2024, 20:51
@September24

Wenn es bei euch eine Beratungsstelle der DRV gibt, können die das auch selbst beglaubigen.

September24 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 20:53
@DerHans

Perfekt. Und zusammen mit den Schulzeiten ist die Mindestdauer dann erreicht und es gibt auf jeden Fall eine ganz, ganz kleine Rente?

DerHans  25.09.2024, 21:40
@September24

Die Renten-Tatbestände sind ja alle noch zu belegen. Schulen und Universitäten haben ja lange Aufbewahrungspflichten.

September24 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 17:00
@DerHans

Hans, ich liebe Dich - und Deine Antworten und ganz oft deren Inhalt. Du bist ein guter Antworter auf gute Fragen!

turnmami  03.10.2024, 08:09
@September24

Nein. Schulausbildungen sind keine Beitragszeiten. Daher ist die Wartezeit auch mit den Zeiten nicht erfüllt

DerHans  03.10.2024, 10:31
@turnmami

Trotzdem zählen sie im Endeffekt mit, um Mindestzeiten zu erfüllen.

turnmami  03.10.2024, 10:37
@DerHans

Nein. Für eine Regelaltersrente benötigt man 60 BEITRAGSMONATE. Hier zählen Schulausbildungen gar nicht