Fehlende Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung - macht es in dem Fall überhaupt Sinn, sie noch nachzuweisen?
Ich frage für eine Freundin:
Sie hat (bald 49 Jahre) erfahren, dass bei ihrer Rentenauskunft die Schul- und Studienzeiten komplett fehlen. Also 7 oder 8 Jahre ab Sommer 1993.
Kann sie die noch nachreichen? Also Nachweise besorgen?
Und selbst wenn: Bedingt durch Folgen von Straftaten und Krankheiten im Zusammenhang damit konnte sie nie richtig arbeiten, ist inzwischen arbeitsunfähig (unter 3h/Tag). Laut der Dame bei der Auskunft fehlen ihr 4,8 Beitragsjahre, also Zeiten, in denen sie mind. 4-5 Stunden/Tag arbeiten müsste.
Da das ja nahezu ausgeschlossen ist, meine Überlegung, ob sie sich den Stress und die Kosten gleich sparen soll und mit der Zeit und dem Geld besser ab und an mit der Freundin (mit mir) einen Kaffee trinken sollte?
Außer irgendwas wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter wird sie vermutlich eh nichts bekommen?
5 Antworten
Sicher lohnt das Nachreichen. Dafür ist die Kontenklärung ja da. So pauschal davon auszugehen, das bringe nichts, halte ich für einen Fehler. Ihr wisst es nicht.
Und üblicherweise hat man doch die Nachweise der Schul und Studienzeit zu Hause. Was sollte da groß und kostenpflichtig besorgt werden?
Es gibt eben bis auf 1 Examenszeugnis (auch nur beglaubigte Kopie) nichts mehr. Viel Krankheit, Umzüge, ... da blieb auch sonst kaum was erhalten ...
Soweit die Daten erreichbar sind, würde ich das unbedingt nachreichen, immer in Kontakt mit der Rentenversicherung bleiben.
Jeder Rentenpunkt, den du auf diese Weise rausholst, bringt nachher (in Rente) lebenslang ca. 40,- pro Monate Rente mehr (derzeit - genaue Daten habe ich nicht). Gibt pro Jahr auch schon mal 12 x 40 = 480,-. Davon kannst du viel Kaffee trinken.
Was verstehst du nicht an Anrechnungszeiten? Sie zählen nicht zu der WZ von 60 Beitragsmonaten und werden NICHT mit Entgeltpunkten bewertet...also ganz genau wie meine Aussage
Es macht immer Sinn. Ich habe die Kontenklärung hinter mir. Wie es der Teufel will, bin ich halt Sammler und hatte sogar noch uralte Abrechnungen, sowie händisch unterschriebene Meldequittungen. Die Schulzeit nachzuweisen war da der leichteste Part.
Danke Dir! Muss man für die Nachweise mit hohen Kosten rechnen? Die Frage wegen begrenzten Mitteln (Bürgergeld).
Es macht immer Sinn fehlende Zeiten nachzuweisen.
Je eher desto besser, da dann bei den entspr. Schulen noch Nachweise angefordert werden können
Für ein abgeschlossenes Studium bekäme sie 48 <beitragsmonate gut geschrieben.
Das wären bei 75 % dann 3 Rentenpunkte (also z.Zt. ca 120 € Rente)
Und Schulzeiten nach dem 16. Lebensjahr zählen ebenfalls.
falsch, Studienzeiten ergeben keine Rentenpunkte, sondern sind nur Anrechnugszeiten
Lieber Rentenexperte. Es gibt KEINE Beitragsmonate für Hochschulzeiten. Nur Anrechnungszeiten!!
Und abgeschlossenes Studium bedeutet, Examenszeugnis beglaubigt bei der DRV einreichen?
Wenn es bei euch eine Beratungsstelle der DRV gibt, können die das auch selbst beglaubigen.
Perfekt. Und zusammen mit den Schulzeiten ist die Mindestdauer dann erreicht und es gibt auf jeden Fall eine ganz, ganz kleine Rente?
Die Renten-Tatbestände sind ja alle noch zu belegen. Schulen und Universitäten haben ja lange Aufbewahrungspflichten.
Hans, ich liebe Dich - und Deine Antworten und ganz oft deren Inhalt. Du bist ein guter Antworter auf gute Fragen!
Nein. Schulausbildungen sind keine Beitragszeiten. Daher ist die Wartezeit auch mit den Zeiten nicht erfüllt
Schul- und Hochschulzeiten werden bei der Rentenberechnung nicht bewertet. Bringen also 0 Entgeltpunkte. Sie sind nur für die Gesamtleistungsbewertung wichtig