Küche wurde aufgebaut, obwohl nur die Lieferung bestellt und bezahlt wurde: was nun?

Sachverhalt: ich habe bei einer großen Möbelhauskette (nicht IKEA ;)) eine Küche bestellt. Aufmaß wurde durch das Möbelhaus gemacht und dementsprechend wurde die Küche auch bestellt. Da die Küche selbst eingebaut werden sollte, habe ich lediglich die Lieferung nach Hause beauftragt und auch bezahlt.

Nun ist folgendes passiert: die Lieferanten/Monteure des Möbelhauses wussten anscheinend nichts von ihrem "Glück", dass sie die Küche lediglich liefern und nicht auch noch montieren sollen. Sie haben dennoch, ohne mir auch nur irgendeinen Hinweis zu Beginn darauf zu geben, die Küche montiert (ich musste zwischenzeitlich für knapp 2h weg, weshalb die Küche bereits zur Hälfte eingebaut war, als ich wieder zuhause war und etwas davon mitbekommen konnte). Also hab ich die Monteure einfach machen lassen. Nach Abschluss der Arbeiten haben die Monteure den Lieferschein aus dem Auto geholt und dann festgestellt, dass die Montage gar nicht bestellt war. Ich habe dann den Restbetrag entsprechend der ursprünglichen Rechnung beglichen (d.h. ohne Montage). Allerdings kam noch die Aussage der Monteure, dass mir die Montage wahrscheinlich im Nachhinein noch in Rechnung gestellt wird.

Ist das denn überhaupt möglich bzw. rechtlich begrümdbar? Meiner Meinung nach kann ich ja nichts dafür, dass die ihren Laden nicht im Griff haben und ihre Mitarbeiter nicht richtig informieren bzw. die Monteure es versäumen, vor ihrer Arbeit ihren eigentlichen Arbeitsauftrag anzuschauen. Oder kann mir das Ganze als mein Versäumnis oder sogar als Unterlassen ausgelegt werden, sodass ich doch noch dafür zahlen muss?

Danke für eure Hilfe :)!

Wohnung, Miete, Küche, Kaufvertrag, Rechte
Rechtliche frage im Bezug auf BtMG?

Hallo

Bevor ich zu meinen fragen komme erst zu meiner aktuellen Lage. Ich bin am 5.2. dieses Jahr 18 geworden und habe vor meiner Volljährigkeit Cannabis aus dem Internet(DarkNet) bezogen. Nur in relativ kleinen mengen (2-5g). Bei diesen öfteren Käufen ist einmal ein Brief mit dem beinhalteten Cannabis nicht angekommen (5g). Nun ist eine Vorladung am 26.03 eingetroffen die eine Ermittlung gegen mich meldet und zwar wegen Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitungen am 07.07.2016(stand so im Brief). Was auch ungefähr zu der zeit des verschwundenen Briefes passen könnte. Ehrlich gesagt bin ich fester Überzeugung das es sich darum handelt, da ich sonstig noch nie Probleme mit der Polizei hatte. Als Anmerkung ist die Vorladung schon vergangen da ich am 25.03 in den urlaub gefahren bin und bis zum 05.03 nicht im land war. Die Vorladung aber am 2.3 und alternativ am 3.3 stat gefunden hatte. Ich aber mich nicht mal abmelden konnte da der Brief laut stempel erst am 26 ausgeliefert wurde, also ich ihn erst nach meinem Urlaub einsehen konnte.

Nun meine fragen:

  1. Eine Vorladung auch im beschuldigten Fall ist kein zwang oder? Da ich ja best möglich aus der Sache raus kommen will möchte ich natürlich nicht gestehen. Aber auch keine Falschaussage liefern.

  2. Was ist weiterhin für mich zu erwarten. Kann ich im Grunde erwarten das das verfahren eingestellt wir oder würde meine fehlende aussage erst gar zu einem verfahren führen.

  3. Ist es vielleicht ein guter weg hierbei einen anwalt einzuschalten? Oder habt ihr irgend welche Ideen oder tips für mich die ich beachten sollte.

  4. Da ich zum Zeitpunkt der tat ich ja noch keine 18 war, nach welchem Kriterien wir in falle einer Rechtsprechung entschieden.

LG PlanetWalker

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Anwalt, Rechte, Cannabis, Strafrecht

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