Meine Rechte als privater Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen!?

Hallo! Ich habe einen gebrauchten Laptop auf eBay Kleinanzeigen verkauft. In der Anzeige war zu lesen, dass er 6 Jahre alt ist und länger nicht genutzt wurde. Außerdem dass beim jetzigen Versuch eines Starts ein Bluescreen/Fehlermeldung erschien bzw. der Startvorgang abgebrochen wurde. Ich gab an, dass ich mir vorstellen könnte dass mit einer gewissen Fachkenntnis, die mir fehlt, das Gerät wieder zum laufen gebracht wird. Außerdem schrieb ich den Satz: "Es handelt sich um einen Privatverkauf, Rückgabe und Garantie ausgeschlossen." Als der Interessent zu mir kam und das Gerät begutachtete, startete der Laptop und der Käufer war überzeugt. Schnell wurde auch klar, dass der Käufer mehr Fachkenntnis hat als ich. Er überprüfte noch Einige Sachen (Festplatten usw.) auf Funktionalität und wir einigten uns auf einen Preis. Es gab keinen schriftlichen Vertrag. Kurze Zeit später erhielt ich eine Mail, dass das Gerät nicht funktioniert. Genauer gesagt, dass das Display nicht geht. Das ist ein Problem was bei mir noch nie aufgetaucht ist. Das habe ich auch klar kommuniziert. Daraufhin verwies er mich auf die "Sachmängelhaftung als Privatperson" und dass er das Gerät morgen überprüfen lässt und sich bei mir meldet. Meine Frage ist nun wie ich mich zu verhalten habe. Muss ich im schlimmsten Fall das Gerät zurücknehmen und ihm das Geld geben? Das würde ich allerdings nicht ganz einsehen, da der Laptop nun ein völlig anderes Problem aufweist als es mir bekannt war. Ich würde mich über jede Hilfe freuen, da ich in dem Fall keine Ahnung habe was meine Rechte sind bzw. die des Käufers. Vielen Dank!

eBay, Rechte, Kleinanzeigen, Garantie, Privatverkauf, Rückgabe, Sachmängelhaftung
Untermieter in WG hat sich mit einer latenten Tuberkulose angesteckt, Sonderkündigungsrecht/Hilfe bei rauswurf?

Guten Tag,

wir sind 3 Leute in der WG und seit 4 Wochen lebt ein Untermieter in unserer WG. Ich bin auch Untermieter und mein bester Kumpel ist Hauptmieter.

folgende Situation: vor 5 Wochen hat sich dieser Untermieter mit Tuberkulose angesteckt, es wurde ihm 2-mal Blut vom Gesundheitsamt abgenommen und 2-mal war dieser positiv. Er bekommt auch bald Antibiotika.

Da es für mich und meinen besten Kumpel wie ein tickende Zeitbombe ist, bis die noch nicht offene/nicht ansteckende Tuberkulose zu einer offenen/ansteckenden Tuberkulose wird, wollen wir ihn eigentlich so schnell wie möglich aus unserer Wohnung haben.

Meine Hauptfragen: Kann man ihn aus irgendwelchen Sondergründen/rechtlichen Gründen früher als die 6 Monate Kündigungsfrist aus dem unmöbliert vermieteten WG-Zimmer herausbekommen?

---------------------------------------------- Zusatzinfo ---------------------------------------------

  • Er ist kein deutscher Staatsbürger, sondern ein asiatischer internationaler Student, der nur eine Aufenthaltsgenehmigung wegen des Studiums bekommen hat.
  • im Vertraulichen Gespräch hat er meinem Mitbewohner mitgeteilt, dass er eigentlich keine Lust für das Studium hat und eigentlich nur wegen der verpflichtenden Wehrpflicht in seinem Land nach Deutschland zum Studieren gekommen ist.
  • er verstößt des Öfteren gegen die unterschriebene Hausordnung, wie z.B. Lärm nach 22 Uhr (saugen, lautes trampeln/Treppen hochgehen)
  • er hustet sehr sehr oft und hält ziemlich oft, trotz mehrfachem hinweisen, keine Hand vor den Mund. Er hustet somit auf gemeinsam genutzte Gegenstände in der Küche/Toilette/Sprechanlage und Co.
  • er kann sehr schlecht Deutsch und macht sich auch keine Mühe Sprachkurse zu belegen oder eigenständig Deutsch zu lernen. Er versteht uns deshalb oftmals schlecht und vergisst auch sehr oft gesagte Dinge (die wir ihm oft 5-mal erklären).

Klar, es wirkt evtl. etwas unmenschlich einfach einen Menschen aus der Wohnung/WG-Zimmer heraus zu werfen, aber wenn man bedenkt, wie kritisch es für uns wird, wenn die Tuberkulose ausbricht und er uns auch ansteckt, ist das schon verständlich.

Für Leute die etwas gegen das Herauswerfen haben: Stellt euch mal vor, wenn ihr auf einmal Tuberkulose bekommt und ihr zu jeder Zeit eure Familie (die man später hat) bzw. eure Liebenden (wie Mutter/Vater/Schwester/Frau/Kinder) auch mit Tuberkulose anstecken könnt!

Für hilfreiche Antworten bin ich euch wirklich sehr sehr Dankbar!

Gesundheit, Rechtsanwalt, Mietrecht, Krankheit, Vermieter, Rechte, Tuberkulose
Darf man die Eier von privat gehaltenen Hühnern, von Haustüre zu Haustüre zum Verkauf anbieten?

Wir haben zurzeit 46 Hühner und 3 Hähne, die uns natürlich auch etwas finanziell belasten aber es auf alle Fälle wert sind, denn es macht uns Spaß, uns um Sie zu kümmern.

Nun wir haben zurzeit im Durchschnitt 34 Eier pro Tag, die wir alleine nicht mehr so leicht verputzen können und unsere Nachbarn brauchen auch nicht jeden Tag Eier, deshalb haben wir uns überlegt, die Eier unserer Hühner von Haustüre zu Haustüre anzubieten und mit den Einkünften unsere Hühnerhaltungsausgaben zu erleichtern.

Der Geschmacksunterschied ist unserer Meinung nach nicht mit den aus der Filiale Aldi, Lidl, Rewe etc. zu vergleichen weshalb wir auch denken, dass wir nicht an allzu viele Türen müssen.

Jetzt wollten wir aber wissen, wie dies Rechtlich aussieht und was für Möglichkeiten wir im Privaten Bereich haben.

Dürfen wir die Eier so anbieten? - wenn Ja, wie würde das in den nächsten Jahren aussehen, wenn wir wieder zuwachsbekommen, dürfen wir dann mehr Eier anbieten und evtl. auch irgendwann geschlachtete Hühner?

Und wir würden auch gerne für die nächsten Jahre wissen, wie dies mit der gewerblichen Seite aussieht. (Kleingewerbe oder sowas) Was für Auflagen oder Voraussetzung gibt es hierzu und wie läuft sowas ab?

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Antworten!

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