Konkrete Situation: Wir haben einen gemeinsamen Garten mit unseren Nachbarn zusammen. Der Weg durch den Garten führt zu unserer Haustür. Einen anderen Weg zu unserem Haus gibt es nicht. Logischerweise haben wir natürlich ein Nutzungsrecht für den Weg über den Grundstücksteil des Gartens der Nachbarn, sonst könnten wir ja nicht das Haus verlassen.

Wenn ein Postbote an der Gartenpforte klingelt, kann man diese öffnen (aus unserem Haus raus).

Der Postbote kommt dann über den Weg zu unserem Haus.

Unser Nachbar besteht jetzt darauf, dass wir die Postboten nicht mehr aufs Grundstück lassen sondern diese an der Pforte abfertigen. Wie sieht es rechtlich aus. Darf ich den Postboten bis zu meiner Haustür lassen, wofür er natürlich den Weg übers Grundstück des Nachbarn gehen muss (für den wir ein Nutzungsrecht haben), oder bin ich verpflichtet jedes mal zur Pforte zu gehen?