Rundfunkbeitrag, KFZ, Betriebsstätte u.a.?

Frage 1:

Gestern ist nach Jahren nochmal ein Formular des Beitragsservice in unsere Wohnung geflattert. Es geht um Betriebe, Unternehmen und Selbstständige. Ich wohne mit meiner Frau seit 5 Jahren in einer Wohnung und wir bezahlen bereits im Quartal 17,50 Euro, womit ich als Einzelunternehmer (Fotograf) trotz der Betriebsstätte in dieser Wohnung keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss. Das müsste ja stimmen, korrigiert mich aber, wenn dem nicht so ist.

Nun geht es mir explizit um mein Kraftfahrzeug. Meine Frau fährt ein PKW privat und ich ein weiteres sowohl gewerblich als auch privat und ohne 1% Regelung, da ich mehr privat als geschäftlich damit unterwegs bin.

Ich habe seit 2011 mein (Klein-) Gewerbe wobei ich erst seit August 2018 komplett selbstständig bin. In den Jahren habe ich aber immer PKWs gefahren. Nun frage ich mich, was ich auf dem Antwortbogen unter "Beitragspflichtiges Kraftfahrzeug" bei "seit wann" angeben soll. Die vollen 9 Jahre? Seit 2018? Was ist hier sinnvoll und rechtlich machbar.

Frage 2:

In zwei Wochen beziehen meine Frau und ich unser frisch renoviertes Haus in dem ich auch ein Fotostudio haben- und dementsprechend auch Kunden (Pass-, Bewerbungsfotos etc.) empfangen werde. Ändert sich dann etwas in Hinsicht auf den Rundfunkbeitrag?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Fragen, vor allem die erste, beantworten kann.

Viele Grüße

Ben

Recht, Rechte, Rechtliche Lage, Rundfunkbeitrag
Park & Collect - Bescheid zur Besitzstörung hier rechtens?

Hallo,

vorweg: Das Schreiben kam heute (27.07.2020 an).

Derartige Fälle gab es natürlich schon ohne Ende, das weiß ich. Dennoch würde ich gerne Meinungen zu dieser expliziten Situation einholen:

Ich parkte am 20.06 auf einem Privatparkplatz direkt an der Straße. Während diesen ca. Fünf Minuten Parkzeit (es waren definitiv nur Fünf Minuten da ich für jemanden einkaufte und ihm während ich am Wagen stand, schrieb, dass ich da bin, er solle doch bitte herunterkommen und es abholen) muss wohl der Besitzer ebenfalls vor Ort gewesen sein und den Sachverhalt fotografiert haben. Wir standen während der Standzeit mit offener Fahrzeugtür, Warnblinkanlage und zu zwei an dem Fahrzeug und haben den Einkauf übergeben.

Ich habe mich nicht! vom Wagen entfernt (eben WEIL ich ja auf einem Privatstellplatz hielt) und es hat mich währenddessen auch niemand angesprochen, dass ich bitte wegfahren soll weil man hier parken möchte o.ä.

Heute erhielt ich den Brief von Park & Collect mit der üblichen Angabe der Besitzstörung als außergerichtliches Vergleichsangebot. Ich möchte doch bitte den Kompensationsbetrag von 35,00€, die Ermittlungskosten von 10,40€ und die Einigungskosten von 67,50€ inkl. Postkosten von 13,50€ bis zum Datum X zahlen.

Das Beweisfoto erhalte ich nur im Gerichtsverfahren (Lustig, denn auf diesem muss man uns ja zu zweit mit Warnblinkanlage und offener Tür sehen...)

Welche Schritte kann ich hier angehen? Unterlassungserklärung? Welche Möglichkeiten habe ich unter Umständen? Es geht mir nicht darum, meine "Schuld" nicht einzugestehen, aber wenn ich für Fünf Minuten Haltezeit, mit Warnblinklicht und zu Zweit am Fahrzeug stand und mich keiner anspricht, dass man hier parken möchte sondern ein Foto macht um anschließend ein derartiges Verfahren in die Wege zu leiten, zweifle ich gerade wirklich sehr an der allgemeinen Gesellschaft.

Ich danke für jede Antwort!

Gruß

Recht, Verkehrsrecht, Rechte, Falschparken, Parkrecht, Auto und Motorrad

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