Rundfunkbeitrag, KFZ, Betriebsstätte u.a.?

Frage 1:

Gestern ist nach Jahren nochmal ein Formular des Beitragsservice in unsere Wohnung geflattert. Es geht um Betriebe, Unternehmen und Selbstständige. Ich wohne mit meiner Frau seit 5 Jahren in einer Wohnung und wir bezahlen bereits im Quartal 17,50 Euro, womit ich als Einzelunternehmer (Fotograf) trotz der Betriebsstätte in dieser Wohnung keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss. Das müsste ja stimmen, korrigiert mich aber, wenn dem nicht so ist.

Nun geht es mir explizit um mein Kraftfahrzeug. Meine Frau fährt ein PKW privat und ich ein weiteres sowohl gewerblich als auch privat und ohne 1% Regelung, da ich mehr privat als geschäftlich damit unterwegs bin.

Ich habe seit 2011 mein (Klein-) Gewerbe wobei ich erst seit August 2018 komplett selbstständig bin. In den Jahren habe ich aber immer PKWs gefahren. Nun frage ich mich, was ich auf dem Antwortbogen unter "Beitragspflichtiges Kraftfahrzeug" bei "seit wann" angeben soll. Die vollen 9 Jahre? Seit 2018? Was ist hier sinnvoll und rechtlich machbar.

Frage 2:

In zwei Wochen beziehen meine Frau und ich unser frisch renoviertes Haus in dem ich auch ein Fotostudio haben- und dementsprechend auch Kunden (Pass-, Bewerbungsfotos etc.) empfangen werde. Ändert sich dann etwas in Hinsicht auf den Rundfunkbeitrag?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diese Fragen, vor allem die erste, beantworten kann.

Viele Grüße

Ben

Recht, Rechte, Rechtliche Lage, Rundfunkbeitrag
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